1 Die auftraggebende Behörde teilt die Prozesskontrollnummer mit den bekannten Personalien oder den Tatortangaben fedpol32 mit. Sie sendet das Analysematerial zusammen mit der Prozesskontrollnummer einem anerkannten Labor zur Analyse zu.
2 Fedpol bearbeitet die Prozesskontrollnummer, die Personen- oder Spurendaten und die Tatortangaben im Informationssystem IPAS.33
3 Das Labor erstellt das Profil und leitet es mit der Prozesskontrollnummer ausschliesslich an die Koordinationsstelle weiter.34
4 Die Koordinationsstelle gibt das Profil in das Informationssystem ein, prüft es auf Übereinstimmung mit den im Informationssystem vorhandenen Profilen (Profilabgleich) und leitet das Ergebnis an die AFIS-DNA-Services weiter.35
5 Fedpol bearbeitet mittels der Prozesskontrollnummer die von der Koordinationsstelle mitgeteilten Profil- oder Spurentreffer mit den im IPAS vorhandenen Personen- oder Spurendaten und Tatortangaben. Das Ergebnis stellt es der auftraggebenden Behörde und allfälligen weiteren betroffenen Behörden zur Verfügung.
6 Das Falldossier muss während des gesamten Verfahrens folgende Angaben enthalten: Prozesskontrollnummer des Profils, Name, Vorname und Geburtsdatum der betroffenen Person.