1 Die auftraggebende Behörde teilt die Prozesskontrollnummer mit den bekannten Personalien oder den Tatortangaben den AFIS DNA Services mit. Sie sendet das Analysematerial zusammen mit der Prozesskontrollnummer einem anerkannten Labor zur Analyse zu.
2 Die AFIS DNA Services bearbeiten die Prozesskontrollnummer, die Personen- oder Spurendaten und die Tatortangaben im Informationssystem IPAS.22
3 Das Labor erstellt das Profil und leitet es mit der Prozesskontrollnummer ausschliesslich an die Koordinationsstelle weiter.23
4 Die Koordinationsstelle gibt das Profil in das Informationssystem ein, prüft es auf Übereinstimmung mit den im Informationssystem vorhandenen Profilen (Profilabgleich) und leitet das Ergebnis an die AFIS-DNA-Services weiter.24
5 Die AFIS DNA Services verknüpfen mittels der Prozesskontrollnummer die von der Koordinationsstelle mitgeteilten Profil- oder Spurentreffer mit den im IPAS vorhandenen Personen- oder Spurendaten und Tatortangaben. Das Ergebnis stellen sie der auftraggebenden Behörde und allfälligen weiteren betroffenen Behörden zur Verfügung.
6 Das Falldossier muss während des gesamten Verfahrens folgende Angaben enthalten: Prozesskontrollnummer des Profils, Name, Vorname und Geburtsdatum der betroffenen Person.