0.748.127.192.681

 AS 2004 3187

Originaltext

Beschluss Nr. 2/2004
des Luftverkehrsausschusses Gemeinschaft/Schweiz zur Annahme seiner Geschäftsordnung

Angenommen am 22. April 2004

In Kraft getreten für die Schweiz am 1. Juni 2004

(Stand am 29. Juni 2004)

Der Luftverkehrsausschuss Gemeinschaft/Schweiz,

gestützt auf das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft
und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Luftverkehr1,
im Folgenden «das Abkommen», insbesondere Artikel 21 Absatz 3,

beschliesst:

Einziger Artikel

Die Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses im Anhang dieses Beschlusses wird hiermit angenommen.

Brüssel, 22. April 2004

Für den Gemischten Ausschuss

Der Leiter der Delegation der Gemeinschaft:
Enrico Grillo Pasquarelli

Der Leiter der Schweizerischen Delegation:
Dante Martinelli

Anhang

Geschäftsordnung des Luftverkehrsausschusses Gemeinschaft/Schweiz2

2 Diese Geschäftsordnung wird in der AS nicht veröffentlicht. Der Text kann beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, 3003 Bern eingesehen oder verlangt werden.