Formen
3.1 Die Zusammenarbeit erfolgt in Form von technischer, finanzieller und wirtschaftlicher Unterstützung oder in Form von humanitärer Hilfe und Nothilfe.
3.2 Eine solche Zusammenarbeit kann bilateral oder in Zusammenarbeit mit anderen bilateralen Gebern, multilateralen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen erfolgen.
Schwerpunkte
3.3 Diese Projekte und Programme sollen zur Lösung von ausgewählten politischen, sozialen und wirtschaftlichen Problemen des Transitionsprozesses beitragen. Besondere Schwerpunkte bilden:
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- Stärkung der föderativen, republikanischen und lokalen Verwaltungen,
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- Unterstützung der Reformen auf kommunaler Ebene,
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- Förderung der Harmonisierung der jugoslawischen Rechtsverhältnisse in Bezug auf das europäische Recht,
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- Unterstützung der jugoslawischen Beteiligung an den internationalen Finanzinstitutionen und zur Erleichterung der Beziehungen mit der internationalen Finanzgemeinschaft,
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- Streben nach mehr Integration im internationalen Handel,
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- Förderung von Handel und Investitionen,
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- Verbesserung der produktiven und sozialen Infrastrukturen,
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- Schaffung günstiger makroökonomischer Bedingungen,
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- Umweltschutz und Wiederherstellung naturnaher Zustände,
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- Förderung innerethnischer Beziehungen,
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- Förderung des wissenschaftlichen und kulturellen Austausches.
Technische Zusammenarbeit
3.4 Die technische Unterstützung erfolgt in Form von Know-how-Transfer durch Ausbildung und Beratung sowie in Form von Dienstleistungen oder der Lieferung von Ausrüstungsgegenständen und Materialien, die für eine erfolgreiche Durchführung der Projekte und Programme erforderlich sind.
Finanzielle und wirtschaftliche Unterstützung
3.5 Die finanzielle und wirtschaftliche Unterstützung erfolgt durch die Finanzierung (Zuwendungen, Darlehen oder eine Kombination von beiden) von Gütern und Dienstleistungen schweizerischer Herkunft, die für vorrangige Infrastrukturprojekte bestimmt sind.
3.6 Die finanzielle und wirtschaftliche Unterstützung kann auch in Form von Dienstleistungen und der Finanzierung (durch Darlehen, Kapitalbeteiligung, Zuwendungen oder eine Kombination aller) von Vorhaben zur Förderung von Investitionen und Handel erfolgen.
3.7 Zudem kann die finanzielle und wirtschaftliche Unterstützung in Form einer Zahlungsbilanz- oder Budgethilfe erfolgen oder in Form von Dienstleistungen und der Finanzierung von Förderungsmassnahmen zugunsten einer makroökonomischen Stabilität, eines günstigen wirtschaftlichen Umfelds und eines gut funktionierenden Finanzsystems.
Humanitäre Hilfe und Nothilfe
3.8 Die humanitäre Hilfe und die Nothilfe erfolgen in Form von Gütern, Dienstleistungen, Experteneinsätzen und finanziellen Beiträgen.
3.9 Projekte und Programme im Rahmen der humanitären Hilfe richten sich an die verwundbarsten Gruppen der jugoslawischen Gesellschaft – wie Flüchtlinge – und tragen gleichzeitig zu kapazitätsbildenden Massnahmen von lokalen und nationalen humanitären Organisationen bei.