0.741.531.923.22

 AS 2004 2437

Briefwechsel vom 19. März/5. April 2001

zwischen dem Eidgenössischen Departement für Umwelt,
Verkehr, Energie und Kommunikation und
der kanadischen Provinz Saskatchewan
über den prüfungsfreien Umtausch von Führerausweisen

In Kraft getreten am 5. April 2001 (Stand am 11. Mai 2004)

Übersetzung1

Maynard Sonntag

Regina, den 19. März 2001

Minister

Saskatchewan Government Insurance

Regina, Saskatschewan

Kanada

Herrn Pierre Riem

Schweizerischer Generalkonsul

Toronto, Ontario

Sehr geehrter Herr Riem,

Als für die Saskatchewan Government Insurance in der Provinz Saskatchewan zuständiger Minister freut es mich, Ihnen unsere Entscheidung mitzuteilen, den Umtausch eines in der Schweiz ausgestellten Führerausweises gegen einen durch die Saskatchewan Government Insurance ausgestellten Führerausweis einer gleichwertigen Kategorie zuzulassen.

Personen, die ihren Wohnsitz in diesem Hoheitsgebiet begründen, sind berechtigt, ihren schweizerischen Führerausweis der Kategorie B oder einer höheren Kategorie ausschliesslich gegen einen Führerausweis der Klasse 5 oder «Basisführerausweis» einzutauschen. Darüber hinaus erhalten Fahrer, die auch die Berechtigung zum Führen von Motorrädern besitzen, den Zusatz «M» in ihrem Führerausweis der Klasse 5, der sie zum Führen von Motorrädern berechtigt.

Auf die Prüfung von theoretischen Kenntnissen sowie auf praktische Prüfungen oder Prüfungen im Strassenverkehr wird im Falle von Inhabern eines schweizerischen Führerausweises der Kategorie B oder einer höheren Kategorie sowie bei Inhabern der Fahrberechtigung für Motorräder verzichtet.

Diese Bestimmungen gelten unter der Bedingung, dass die Schweiz sich bereit erklärt, ihre derzeitige Praxis beizubehalten, Fahrern aus der Provinz Saskatchewan, die ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen, im Umtausch gegen einen Führerausweis der Klasse 5 oder höher einen Schweizerischen Führerausweis der Kategorie B ohne Prüfung auszustellen. Inhabern eines Führerausweises der Provinz Saskatchewan mit dem Zusatz «M» wird ebenfalls ohne Prüfung ein schweizerischer Führerausweis der Kategorie A ausgestellt.

Bitte bestätigen Sie Ihr Einverständnis mit den oben aufgeführten Bedingungen, indem Sie ein Exemplar dieses Schreibens unterzeichnen und es im beiliegenden Umschlag an folgende Adresse zurückschicken:

Rhonda Raddatz, Manager

Driver Safety Services

Saskatchewan Government Insurance

3rd Floor

2260 – 11th Avenue

Regina, Saskatchewan

S4P 0J9

Mit freundlichen Grüssen

Maynard Sonntag

Zur Kenntnis genommen und anerkannt am 5. April 2001:

Pierre Riem, Schweizerischer Generalkonsul, Toronto, Ontario

1 Übersetzung des englischen Originaltextes.