Art. 1 Konstituierende Sitzung
1 Nach den Gesamterneuerungswahlen versammelt sich der neu gewählte Rat an dem vom Gesetz festgelegten Tag zu seiner konstituierenden Sitzung.
2 Die Traktanden dieser Sitzung sind in der nachstehenden Reihenfolge:
- a.
- Rede der Alterspräsidentin oder des Alterspräsidenten und des jüngsten der erstmals gewählten designierten Mitglieder des Nationalrates;
- b.
- Feststellung der Konstituierung des Rates;
- c.
- Vereidigung der anwesenden Ratsmitglieder, deren Wahl unangefochten geblieben oder für gültig erklärt worden ist;
- d.
- Feststellung von allfälligen Unvereinbarkeiten;
- e.
- Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten;
- f.
- Wahl der Ersten Vizepräsidentin oder des Ersten Vizepräsidenten;
- g.
- Wahl der Zweiten Vizepräsidentin oder des Zweiten Vizepräsidenten;
- h.
- gesamthafte Wahl der Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler;
- i.
- gesamthafte Wahl der Ersatzstimmenzählerinnen und Ersatzstimmenzähler.