Fazilität | Gedeckte Risiken | Deckungssatz | Rückgriff auf den Exporteur | Bemerkungen |
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- 1)
- Garantierisiken
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- a)
- Bietergarantie
| Politisches und wirtschaftliches Risiko | 85 % wirtschaftliches Risiko 90 % politisches Risiko | | Besondere Police mit besonderer Prämie |
- b)
- Vorauszahlungsgarantie
| Gleich wie Vorkredit- und/oder Kreditrisikodeckung | 95 % Fabrikationsrisiko 90 % Kreditrisiko | | Besondere Prämie auf dem Garantiebetrag zahlbar |
- c)
- Erfüllungsgarantie
| Widerrechtlicher Abruf | 95 % für Deckung zusammen mit einer Vorkreditdeckung | | Im Allgemeinen Deckung als Fabrikationsrisiko, welches zusammen mit der Deckung eines Verkäuferkredits mit Prämienzuschlag übernommen wird. |
| Politisches und allenfalls wirtschafliches Risiko | Wenn separate Deckung gewährt wird: 85 % wirtschaftliches Risiko 90 % andere Risiken | | Kann in gewissen Fällen separat als Kreditrisiko mit bestimmter Prämie gedeckt werden. |
- 2)
- Lieferantenkreditdeckungen
| Fabrikationsrisiko: Permanenter Unterbruch der Herstellung von Gütern und Dienstleistungen während 6 Monaten ab Inkrafttreten des Vertrags (Leistung der Vorauszahlung) bis zur vollständigen Erfüllung der Vertragspflichten des Exporteurs Kreditrisiko: Nicht-Erfüllung einer Forderung durch den Kreditnehmer Beide Risiken werden direkt und ausschliesslich begründet durch | | De-facto-Rückgriff auf den Exporteur: Coface leistet keine Entschädigung bei Streitigkeiten zwischen dem Exporteur und dem Käufer. Die Streitigkeit muss zunächst vom zuständigen Gericht zu Gunsten des Exporteurs entschieden worden sein. | Lieferantenkreditdeckungen werden dem Exporteur zur Deckung des wirtschaftlichen Risikos bei Barzahlung oder Käuferkrediten mit ausländischen Schuldnern gewährt. Diese Deckungen decken das Fabrikationsrisiko auf den Selbstkosten des Versicherten während der Herstellungsdauer und das Kreditrisiko auf der Forderung gegen den Käufer. |
- a)
- Verkäuferkreditdeckung bei öffentlichen Käufern
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- Politische Risiken:
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- Krieg, Revolution, Unruhen
- –
- Naturkatastrophen–Massnahmen oder Entscheidungen ausländischer Behörden, welche die Erfüllung des Vertrags verhindern oder die Überweisung von Geldern verzögern
- –
- andauernder Verzug des öffentlichen Schuldners
| Fabrikationsrisiko: 95 % Kreditrisiko: 90 % | | Die Karenzfrist dauert 6 Monate beim Fabrikationsrisiko und 3 Monate beim Kreditrisiko. |
- b)
- Verkäuferkreditdeckungen bei privaten Käufern
| - –
- Politisches Risiko
- –
- andauernder Verzug des privaten Schuldners
- –
- Insolvenz des privaten Schuldners
| Fabrikationsrisiko: 95 %; Kreditrisiko: 85 % für wirtschaftliches Risiko 90 % für politisches Risiko | | Der andauernde Verzug des privaten Käufers wird unter der Fabrikationsrisikodeckung nicht gedeckt. |
- 3)
- Käuferkreditdeckungen
| Kreditrisiken: Wenn der Kreditnehmer die Schuld unter dem Kreditvertrag nicht zahlen kann. Das Kreditrisiko entsteht für die französische Bank bei jeder Beanspruchung des dem Exporteur gewährten Kredits. | | | Käuferkreditdeckungen werden den kreditgebenden Banken oder Finanzinstitutionen zur Deckung der Rückzahlung eines dem ausländischen Kreditnehmers gewährten Kredits gewährt. |
- a)
- Käuferkreditdeckung für öffentliche Kreditnehmer
| - –
- politisches Risiko und andauernder Verzug des öffentlichen Schuldners
| 95 % | Mit einer besonderen Verpflichtung des Exporteurs bis zum Betrag der der Bank bezahlten Entschädigung. | Die Deckung umfasst den Kreditbetrag und die entsprechenden Rückzahlungszinsen. Die Zahlung der Forderung erfolgt ratenweise. |
- b)
- Käuferkreditdeckungen für private Kreditnehmer
| - –
- politisches und wirtschaftliches Risiko
| | | Besonderes Verfahren: Nach der Entscheidung des Garantieausschusses kann die Forderung nach der Inverzugsetzung vollständig entschädigt werden; das gilt für private und in Einzelfällen für öffentliche Kreditnehmer. Karenzfrist: 3 Monate Zeitraum bis zur Schadenvergütung: 1 Monat |
- 4)
- Besondere Deckungen
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- a)
- Werkvertrag
| Fabrikationsrisiko: Höchster Verlustbetrag in Bezug auf den höchsten Kreditüberzug, der sich aus einer vom Versicherten berechneten Risikokurve ergibt | 95 % | Gleicher De-facto-Rückgriff auf den Exporteur wie bei Verkäuferkreditdeckungen | Standardmässige allgemeine Bedingungen für Verkäuferkreditdeckungen zusammen mit besonderen Bedingungen Deckung des höchsten Verlusts Dieser Höchstbetrag wird fix festgelegt. Besonderer Prämiensatz: Der auf Fabrikationsrisiko anwendbare Satz wird mit 1,66 multipliziert. |
| Kreditrisiko bei provisorischer und definitiver Annahme und für vom Schuldner akzeptierte Forderungen bis max. 20 % des Vertragswertes | 85 % wirtschaftliches Risiko 90 % andere Risiken | | Für bei und nach der vorläufigen Annahme bezahlte Beträge sind die Standardprämiensätze für Kreditrisiken anwendbar. Für Forderungen: Zusatzprämie |
- b)
- auf den Höchstbetrag des Vertrags beschränkte Deckung
- –
- Für von internationalen Finanzinstitutionen finanzierte Geschäfte
- –
- für bar zu bezahlende Verträge
| Höchster gedeckter Betrag bei Fabrikationsrisiko gemäss Antrag des Versicherten | 95 % | | Standardmässige allgemeine Bedingungen für Verkäuferkreditdeckungen Deckung wird für den Höchstbetrag gewährt, der in Prozenten des Vertragswerts bestimmt wird. Besondere Prämien: Der auf das Fabrikationsrisiko anwendbare Satz wird mit 2 multipliziert. |
| Kreditrisiken: Für Beträge bezahlt am Ende der Vertragspflichten des Versicherten | 85 % wirtschaftliches Risiko 90 % andere Risiken | | Prämie: Standardprämie für den Kreditrisikostandard (bei Barzahlung) |