1 Jeder Ausweis muss folgende Daten enthalten:
- a.
- amtlicher Name;
- b.
- Vornamen;
- c.
- Geschlecht;
- d.
- Geburtsdatum;
- e.
- Heimatort;
- f.
- Nationalität;
- g.
- Grösse;
- h.
- Unterschrift;
- i.
- Fotografie;
- j.
- ausstellende Behörde;
- k.
- Datum der Ausstellung;
- l.
- Datum des Ablaufs der Gültigkeit;
- m.
- Ausweisnummer und Ausweisart.
2 Die Daten nach den Buchstaben a–d, f, k–m sind auch in maschinenlesbarer Form auf dem Ausweis enthalten.
2bis Der Ausweis kann mit einem Datenchip versehen werden. Der Datenchip kann ein Gesichtsbild und die Fingerabdrücke der Inhaberin oder des Inhabers enthalten. Auch die übrigen Ausweisdaten nach den Absätzen 1, 3, 4 und 5 können auf dem Chip gespeichert werden.5
2ter Der Bundesrat legt fest, welche Ausweisarten mit einem Chip versehen werden und welche Daten darauf zu speichern sind.6 Er stellt sicher, dass auch eine Identitätskarte ohne Chip beantragt werden kann.7
2quater Der Ausweis kann zudem elektronische Identitäten für Authentisierungs-, Signatur- und Verschlüsselungsfunktionen enthalten.8
3 Der Ausweis kann Einschränkungen des Geltungsbereichs enthalten.
4 Auf Verlangen der antragstellenden Person kann der Ausweis Allianz-, Ordens-, Künstler- oder Partnerschaftsnamen sowie Angaben über besondere Kennzeichen wie Behinderungen, Prothesen oder Implantate enthalten.9
5 Auf Verlangen kann der Ausweis für minderjährige10 Personen die Namen des gesetzlichen Vertreters11 enthalten.