0.748.095.141
AS 2001 2895
In Kraft getreten am 9. Mai 2000
(Stand am 4. Dezember 2001)
Originaltext
Botschaft | |
Bern, den 9. Mai 2000 | |
Eidgenössisches Departement | |
für auswärtige Angelegenheiten | |
Bern |
Die Botschaft des Fürstentums Liechtenstein beehrt sich, dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten den Empfang seiner Note vom 1. Mai 2000 zu bestätigen, die folgenden Inhalt hat:
«Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten beehrt sich, der Botschaft des Fürstentums Liechtenstein den Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein zur Regelung des Überfluges liechtensteinischen Gebietes durch Militär- und andere Staatsluftfahrzeuge, welche den Notenaustausch vom 25. Januar 19501 zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein betreffend die Ausübung der Aufsicht über die Luftfahrt in Liechtenstein durch schweizerische Behörden ergänzen wird, wie folgt vorzuschlagen:
Falls die Regierung des Fürstentums Liechtenstein dem Vorstehenden zustimmt, bilden die vorliegende Note und die Antwortnote der Botschaft eine Ergänzungsvereinbarung zum Notenaustausch vom 25. Januar 1950 zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein betreffend die Ausübung der Aufsicht über die Luftfahrt in Liechtenstein durch schweizerische Behörden, die mit dem Tag in Kraft tritt, an welchem die Botschaft die Zustimmung der Regierung des Fürstentums Liechtenstein notifiziert.
Gerne benutzt das Departement auch diesen Anlass, um die Botschaft des Fürstentums Liechtenstein seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.»
Die Botschaft des Fürstentums Liechtenstein beehrt sich, dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten die Zustimmung der Regierung des Fürstentums Liechtenstein bekanntzugeben. Die Note des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten und die vorliegende Antwortnote bilden eine Ergänzungesvereinbarung zum Notenaustausch vom 25. Januar 1950 zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein betreffend die Ausübung der Aufsicht über die Luftfahrt in Liechtenstein durch schweizerische Behörden, die am 9. Mai 2000 in Kraft tritt.
Gerne benutzt die Botschaft des Fürstentums Liechtenstein auch diesen Anlass, um das Departement für auswärtige Angelegenheiten ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.
2 Eingefügt im genannten Notenaustausch.