0.631.242.051 (Stand am 1. Mai 2001)
0.631.242.051
AS 2001 1165
zur Vereinfachung bestimmter Veterinärkontrollen bei der Durchfuhr von Drittlandserzeugnissen tierischen Ursprungs
durch die Europäische Gemeinschaft in die Schweiz
vom 20. Dezember 2000 (Stand am 1. Mai 2001)
Der Gemischte Ausschuss
gestützt auf das Abkommen vom 21. November 19901 zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Erleichterung der Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr, insbesondere auf die Artikel 5, 11 Absatz 1 und 17 Absatz 1,
in der Erwägung, dass es notwendig ist, bestimmte Veterinärkontrollen für Erzeugnisse tierischen Ursprungs, die aus einem Drittland durch die Gemeinschaft in die Schweiz befördert werden, zu erleichtern
empfiehlt den Vertragsparteien des Abkommens:
eine Zusammenarbeit der zuständigen Veterinärbehörden beider Parteien in Rahmen der Ausgangskontrollen von Durchfuhrsendungen, die unter die Richtlinie 97/78/EG des Rates vom 18. Dezember 1997 zur Festlegung von Grundregeln für die Veterinärkontrollen von aus Drittländern in die Gemeinschaft eingeführten Erzeugnissen fallen. Für diese Zusammenarbeit gilt das im Anhang vorgesehene Verfahren.
Geschehen zu Brüssel am 20. Dezember 2000.
Im Namen des Gemischten Ausschusses | |
Der Vorsitzende: A. Wiedow |
Anhang
| Saint-Julien/Bardonnex |
| Saint-Louis/Bâle |
| Weil am Rhein/Basel |
| Konstanz -Autobahn/Kreuzlingen |
| Bietingen/Thayngen |
| Ponte Chiasso/Chiasso |
| Gran San Bernardo/Pollein. |