747.224.010.2

Verordnung
der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt
über Auflagen für die Inbetriebnahme von Rheinschiffen und Massnahmen zur Förderung des Rheinschiffsverkehrs1

vom 28. April 1999 (Stand am 29. April 1999)

1 Der Text dieser V und ihrer Änderungen wird weder in der AS noch in der SR veröffentlicht. Separatdrucke sind bei der EDMZ, 3003 Bern, erhältlich. Diese V ersetzt die Verordnung der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt vom 19. Mai 1989 [AS 1989 1544] über die vorübergehende Einführung von Massnahmen der Strukturbereinigung in der Rheinschiffahrt, die mit Beschluss 1999-I-8 vom 28. April 1999 mit Wirkung ab 29. April 1999 von der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt aufgehoben worden ist.