Art. 1
1. Artikel 1 des Abkommens wird wie folgt geändert:
- (a)
- Der bisherige Wortlaut erhält die Bezeichnung Absatz 1, und Buchstabe f erhält folgende Fassung:
- …
- (b)
- Nach dem Buchstaben h werden folgende Buchstaben i, j und k angefügt:
- …
- (c)
- Es wird folgender Absatz 2 angefügt:
- …
2. Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe B Ziffer e des Abkommens wird wie folgt geändert:
- …
3. Artikel 4 des Abkommens erhält folgende Fassung:
- …
4. Artikel 6 des Abkommens erhält folgende Fassung:
- …
5. Artikel 7 des Abkommens erhält folgende Fassung:
- …
6. Artikel 8 Absatz 4 des Abkommens wird gestrichen.
7. Artikel 9 des Abkommens erhält folgende Fassung:
- …
8. Nach Artikel 9 des Abkommens wird folgender Artikel 9a eingefügt:
- …
9. Nach Artikel 11 des Abkommens wird folgender Artikel 11a eingefügt:
- …
10. Artikel 12 des Abkommens erhält folgende Fassung:
- …
11. Artikel 13 des Abkommens erhält folgende Fassung:
- …
12. Artikel 13a des Abkommens erhält folgende Fassung:
- …
13. In Artikel 14 des Abkommens erhält der bisherige Wortlaut die Bezeichnung Absatz 1, und es wird folgender Absatz 2 angefügt:
- …
14. Artikel 15 des Abkommens wird gestrichen.
15. Artikel 17 des Abkommens erhält folgende Fassung:
- …
16. Artikel 19 des Abkommens wird gestrichen.
17. Artikel 21 des Abkommens wird gestrichen.
18. Artikel 28 des Abkommens erhält folgende Fassung:
- …
19. Ziffer 2 des Schlussprotokolls zum Abkommen wird gestrichen.
20. Ziffer 3 Buchstabe b des Schlussprotokolls zum Abkommen erhält folgende Fassung:
- …
21. Ziffer 4 des Schlussprotokolls zum Abkommen erhält folgende Fassung:
- …
22. Ziffer 8 des Schlussprotokolls zum Abkommen wird gestrichen.
23. Ziffer 9 Satz 1 des Schlussprotokolls zum Abkommen wird gestrichen.
24. Ziffer 12 des Schlussprotokolls zum Abkommen wird gestrichen.
25. Ziffer 13 des Schlussprotokolls zum Abkommen erhält folgende Fassung:
- …