Art. 1 Ziele
1 Das Eidgenössische Departement des Innern (Departement) fördert die sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Rahmenbedingungen für das Wohlbefinden der Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz. Es leistet damit seinen Beitrag für eine gerechte, tolerante und weltoffene Schweiz und deren nachhaltige Prosperität.
2 Es verfolgt dabei folgende Ziele:
- a.
- das körperliche, geistige und soziale Wohlbefinden der Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz fördern und dafür sorgen, dass sie vor Gefahren für ihre Gesundheit und vor sozialen Risiken geschützt sind;
- b.3
- …
- c.4
- Daten und Informationen zur Erfüllung der Aufgaben des Bundes sowie zum besseren Verständnis der Gesellschaft bereitstellen;
- cbis.5
- die Standardisierung und Harmonisierung der für die Umsetzung der Mehrfachnutzung benötigten Daten koordinieren;
- cter.6
- die Entwicklung der Datenwissenschaft innerhalb der Bundesverwaltung vorantreiben;
- d.
- das kulturelle Erbe und die dokumentarischen Werte der Schweiz erhalten und vermitteln;
- e.
- die kulturelle Vielfalt, das künstlerische Schaffen und die Verständigung zwischen den Sprach- und Kulturgemeinschaften fördern;
- f.
- Diskriminierungen bekämpfen und die Chancengleichheit fördern;
- g.
- das Wohl der Kinder, der Jugendlichen und der Familien fördern;
- h.7
- die Gesundheit und das Wohlergehen der Tiere gewährleisten.
3 Aufgehoben durch Ziff. I 4 der V vom 15. Juni 2012 (Neugliederung der Departemente), mit Wirkung seit 1. Jan. 2013 (AS 2012 3631).
4 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 23. Nov. 2022, in Kraft seit 1. Jan. 2023 (AS 2022 723).
5 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 23. Nov. 2022, in Kraft seit 1. Jan. 2023 (AS 2022 723).
6 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 23. Nov. 2022, in Kraft seit 1. Jan. 2023 (AS 2022 723).
7 Eingefügt durch Ziff. I 4 der V vom 15. Juni 2012 (Neugliederung der Departemente), in Kraft seit 1. Jan. 2013 (AS 2012 3631).