| Fr. |
I. Bekanntgabe von Personenstandsdaten | |
- In der Gebühr inbegriffen ist das allfällige Gesuch des Zivilstandsamtes an die Aufsichtsbehörde um Bewilligung der
Bekanntgabe
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- 1.
- Erstellung von Dokumenten gestützt auf das Personenstandsregister nach Artikel 47–47b ZStV
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- 1.1
- Urkunde, Bestätigung, Bescheinigung oder schriftliche Auskunft betreffend ein Zivilstandsereignis, einen Sachverhalt, den Personenstand oder das Bürgerrecht einer Person, ausgenommen Dokumente nach den Ziffern 1.2 und 1.3
| - 30
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- 1.2
- Familienausweis oder Partnerschaftsausweis bei der Erstabgabe oder als Ersatz ohne Beurkundungsvorgang
| - 40
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- 1.3
- Ausweis über den registrierten Familienstand:
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- –
- Grundgebühr, die ebenfalls die Erfassung der Angaben der Bezugsperson und deren Eltern im Personenstandsregister
umfasst
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40
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- –
- Zuschlag für jede weitere im Dokument aufgeführte Person
| 10 |
- 2.
- Ausfertigung von Dokumenten gestützt auf die in Papierform geführten Zivilstandsregister nach Artikel 47–47b ZStV
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- 2.1
- Urkunde, Bestätigung, Bescheinigung oder schriftliche Auskunft betreffend ein Zivilstandsereignis, einen Sachverhalt, den Personenstand oder das Bürgerrecht einer Person, ausgenommen Dokumente nach den Ziffern 2.2 und 2.3
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30
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- 2.2
- Familienschein:
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- –
- Grundgebühr, die ebenfalls die Erfassung der Angaben der Bezugsperson und deren Eltern im Personenstandsregister umfasst
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40
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- –
- Zuschlag für jede weitere im Dokument aufgeführte Person
| 10 |
- 2.3
- Ausfertigung einer Kopie oder einer Abschrift einschliesslich Richtigkeitsbescheinigung (Art. 47 Abs. 2 Bst. b ZStV):
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- –
- eines Blattes im Familienregister, wenn nicht ein Familienschein auszufertigen ist
| 50
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- –
- einer Eintragung im Geburtsregister, Todesregister oder Eheregister, wenn nicht eine Geburtsurkunde, Todesurkunde oder Eheurkunde auszufertigen ist
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40
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- –
- einer Eintragung im Legitimationsregister oder Anerkennungsregister
| 30
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- 3.
- Andere Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Bekanntgabe von Personenstandsdaten
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- 3.1
- Nachforschungen in Zivilstandsregistern und Belegen gestützt auf einen Suchauftrag zur Abklärung eines Sachverhaltes, pro halbe Stunde
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75
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- 3.2
- Mitwirkung bei der Einsichtnahme Interessierter in die in Papierform geführten Zivilstandsregister (Art. 92b Abs. 4 ZStV), pro halbe Stunde
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75
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- 3.3
- Erstellung einer Kopie oder einer Abschrift eines archivierten Registerbeleges (Art. 47 Abs. 2 Bst. c und f ZStV):
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- –
- Grundgebühr (inkl. allfälliger Beglaubigung nach Art. 18a Abs. 2 i.V.m. Art. 47 Abs. 2 Bst. c ZStV)
| 30 |
- –
- pro Seite
| 2 |
II. Entgegennahme von Erklärungen | |
- In der Gebühr inbegriffen ist die Beratung und Information bezüglich Voraussetzungen und Rechtswirkungen sowie das allfällige Gesuch des Zivilstandsamtes an die zuständige Aufsichtsbehörde um Bewilligung der Entgegennahme
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- 4.
- Namensführung und Geschlecht
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- 4.1
- Namenserklärung vor der Trauung, wenn sie unabhängig vom Ehevorbereitungsverfahren oder nach der Eintragung einer Partnerschaft im Ausland abgegeben wird (Art. 12 ZStV):
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- –
- wenn die Erklärung gemeinsam abgegeben wird
| 75 |
- –
- wenn die Erklärung einzeln abgegeben wird, pro erklärende Person
| 60 |
- 4.2
- Namenserklärung nach Auflösung der Ehe (Art. 13 ZStV)
| 75 |
- 4.3
- Erklärung über die Unterstellung des Namens unter das Heimatrecht, wenn sie nicht gleichzeitig mit der Geburtsanmeldung übermittelt oder vor Abschluss des Vorbereitungsverfahrens zur Eheschliessung abgegeben wird (Art. 14 Abs. 1 ZStV)
| 75 |
- 4.4
- …
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- 4.5
- Namenserklärung nach Auflösung der eingetragenen Partnerschaft (Art. 13a ZStV)
| 75
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- 4.6
- Erklärung über den Namen des Kindes, sofern sie nicht mit der Geburtsmeldung erfolgt (Art. 37, 37a ZStV)
| 75
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- 4.7
- Namenserklärung nach Artikel 14a ZStV
| 75 |
- 4.8
- Meldung einer Fehlgeburt und Ausstellung einer Bestätigung durch das Zivilstandsamt
| 30 |
- 4.9
- Erklärung über die Änderung des im Personenstandsregister eingetragenen Geschlechts und eine damit verbundene Änderung von Vornamen (Art. 14b Abs. 1 ZStV)
| 75 |
- 4.10
- Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters (Art. 14b Abs. 2 ZStV)
| 30
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- 5.
- Kindesanerkennung
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- 5.1
- Erklärung über die Anerkennung eines Kindes (Art. 11 Abs. 5 ZStV)
| 75
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- 5.2
- Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters (Art. 11 Abs. 4 ZStV)
| 30
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- 5.3
- Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge sowie
Vereinbarung über die Anrechnung von Erziehungsgutschriften (Art. 11b ZStV)
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30
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- Für die Beratung ist die Kindesschutzbehörde zuständig
(Art. 298a Abs. 3 ZGB)
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- 6.
- Erklärung über die Erfüllung der Voraussetzungen für die
Eheschliessung (Art. 98 Abs. 3 ZGB) bei einem mitwirkenden Zivilstandsamt (Art. 69 Abs. 1 ZStV)
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75
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- 7.
- Erklärung über die Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe (Art. 35 PartG32 i.V.m. Art. 75n ZStV)
| 75 |
- 8.
- Erklärung betreffend nicht streitige Angaben über den Personenstand (Art. 41 ZGB; Art. 17 Abs. 1 ZStV), pro halbe Stunde
| 75
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III. Ehe | |
- In der Gebühr inbegriffen ist die Beratung und Information bezüglich Voraussetzungen und Rechtswirkungen.
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- 9.
- Prüfung des Gesuches um Vorbereitung der Eheschliessung (Art. 63 Abs. 1 ZStV), Entgegennahme der Erklärungen über die Erfüllung der Voraussetzungen (Art. 98 Abs. 3 ZGB; Art. 65 Abs. 1 ZStV) sowie der Erklärung über die Namensführung (Art. 12 oder 14 Abs. 1 ZStV) und mündliche Eröffnung des Entscheides, dass die Trauung stattfinden kann (Art. 67 Abs. 2 ZStV):
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- –
- wenn beide Erklärungen über die Erfüllung der Voraussetzungen vom Zivilstandsamt entgegengenommen werden, bei dem das Gesuch eingereicht wird
| 150 |
- –
- wenn eine der beiden Erklärungen über die Erfüllung der Voraussetzungen eingereicht wird (Art. 69 Abs. 1 oder 2 ZStV)
| 125 |
- –
- wenn beide Erklärungen über die Erfüllung der Voraussetzungen zusammen mit einem schriftlichen Gesuch eingereicht werden (Art. 69 Abs. 2 ZStV)
| 100 |
- 9.2
- Aufgehoben
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- 10.
- Trauungsermächtigung, Ehefähigkeitszeugnis, Annullierung oder Verschiebung der Trauung oder der zeremoniellen Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe
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- 10.1
- Trauungsermächtigung (Art. 70 Abs. 3 ZStV)
| 30 |
- 10.2
- Ehefähigkeitszeugnis (Art. 75 ZStV)
| 30 |
- 10.3
- Annullierung der Trauung (Art. 70-72 ZStV) oder der zeremoniellen Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe (Art. 75o ZStV) oder Verschiebung des Datums durch die Verlobten weniger als zwei Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin
| 100 |
- 11.
- Trauung oder zeremonielle Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe (Art. 70–72 und 75o ZStV):
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- –
- Grundgebühr
| 75 |
- –
- Zuschlag für die Vereinbarung des Trauungstermins und der damit verbundenen Einzelheiten der Zeremonie, wenn die Trauung nicht direkt im Anschluss an das Vorbereitungsverfahren im Trauungslokal (Art. 1a Abs. 3 ZStV) stattfindet
| 50 |
- –
- Zuschlag für die Durchführung in einer nicht amtlichen Sprache des Zivilstandskreises ohne Beizug einer Dolmetscherin oder eines Dolmetschers
| 50 |
- –
- Zuschlag für die Durchführung der Trauung oder der Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe im Rahmen einer Zeremonie in einem anderen Lokal als dem Trauungslokal
| 50 |
- –
- Zuschlag für das Zurverfügungstellen von Trauzeuginnen und Trauzeugen, wenn diese nicht von den Verlobten gestellt werden, pro Trauzeugin oder Trauzeuge
| 50 |
IV. Bereinigung von beurkundeten Daten | |
- 12.
- Berichtigung, Ergänzung, Löschung und Neubeurkundung, (Art. 42 Abs. 1 und 43 ZGB; Art. 29 Abs. 1 und 30 Abs. 1 ZStV) in eigener Kompetenz der Zivilstandsbeamtin oder des Zivilstandsbeamten oder auf Anordnung der Aufsichtsbehörde oder des Gerichts, wenn die betroffene Person ein Verschulden trifft, pro halbe Stunde
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75
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V. Andere Dienstleistungen | |
- 13.
- Dienstreise, wenn eine gebührenpflichtige Dienstleistung zu erbringen ist, pro halbe Stunde
| 50
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- 14.
- Aktenprüfung in Fällen, in denen ausländisches Recht auf den Namen anwendbar ist oder sein könnte, pro halbe Stunde und Dossier
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75
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- 15.
- Überprüfung ausländischer Dokumente, wenn der Arbeitsaufwand eine Viertelstunde übersteigt, pro halbe Stunde und Dossier
| 75
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- 16.
- Beschaffung von Dokumenten aus dem Inland oder Ausland,
pro Auftrag
| 40
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- 17.
- Einholung einer Übersetzung für Urkunden, die nicht in einer schweizerischen Amtssprache abgefasst sind (Art. 3 Abs. 4 ZStV)
| 20
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- 18.
- Vermittlung, Instruktion und Beauftragung einer Dolmetscherin oder eines Dolmetschers
| 20
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- 19.
- Befragung einer Person oder eines Paares zur Klärung von Tatsachen, die darauf hindeuten, dass die betroffene Person offensichtlich keine Lebensgemeinschaft begründen, sondern die Bestimmungen über Zulassung und Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern umgehen will (Art. 97a ZGB), wenn das Gesuch des betroffenen Paares wegen Rechtsmissbrauchs abgewiesen wird, pro halbe Stunde
| 75 |
- 20.
- Übermittlung einer Kopie per Fax oder mit elektronischer Post, zusätzlich zur Gebühr und den Auslagen für die Ausfertigung und Zustellung des Dokumentes
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20
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- 21.
- Erstellung einer Kopie oder einer Abschrift eines Dokumentes auf Verlangen:
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- –
- Grundgebühr (inkl. allfälliger Beglaubigung nach Art. 18a Abs. 2 ZStV)
| 30 |
- –
- pro Seite
| 2 |
- 22.
- Erstellung einer Kopie eines Ausweises zu administrativen
Zwecken (z.B. Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis)
| kostenfrei |
- 23.
- Vorsorgeauftrag (Art. 23a ZStV):
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- –
- Eintragung der Tatsache, dass eine Person einen Vorsorgeauftrag errichtet hat, und Eintragung des Hinterlegungsortes
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- –
- Änderung des Eintrags
| 75 |
- –
- Löschung des Eintrags
| 75 |
VI. Dienstleistungen aufgrund einer Kompetenzdelegation der kantonalen Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen | |
- Die Gebühren für Dienstleistungen, die gestützt auf eine Kompetenzdelegation von der kantonalen Aufsichtsbehörde im
Zivilstandswesen erbracht werden, richten sich nach Anhang 2.
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