Präambel
Die Vertragsparteien dieses Protokolls,
im Hinblick auf die im Abschlussdokument der Haager Konferenz über die Europäische Energiecharta angenommene Europäische Energiecharta, das am 17. Dezember 1991 in Den Haag unterzeichnet wurde und insbesondere auf die darin enthaltenen Erklärungen, dass Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Energieeffizienz und des damit verbundenen Umweltschutzes notwendig ist;
gestützt auf den Vertrag über die Energiecharta2, der vom 17. Dezember 1994 bis zum 16. Juni 1995 zur Unterzeichnung aufliegt;
eingedenk der von internationalen Organisationen und Foren auf dem Gebiet der Energieeffizienz und der Umweltaspekte des Energiekreislaufs geleisteten Arbeit;
angesichts der verbesserten Versorgungssicherheit und des erheblichen Nutzens für Wirtschaft und Umwelt, die sich aus der Umsetzung kostengünstiger Energieeffizienzmassnahmen ergeben und angesichts deren Bedeutung für die Umstrukturierung von Volkswirtschaften und die Verbesserung des Lebensstandards;
in der Erkenntnis, dass Verbesserungen der Energieeffizienz die negativen Auswirkungen des Energiekreislaufs auf die Umwelt, einschliesslich der Erwärmung der Erdatmosphäre und der Übersäuerung verringern;
in der Überzeugung, dass Energiepreise so weit wie möglich einen wettbewerblichen Markt widerspiegeln sollen, der eine marktorientierte Preisbildung unter Einschluss einer umfassenderen Einbeziehung von Umweltkosten und -nutzen garantiert, und in der Erkenntnis, dass eine solche Preisbildung für Fortschritte auf dem Gebiet der Energieeffizienz und des damit verbundenen Umweltschutzes wesentlich ist;
in Würdigung der wichtigen Rolle der privaten Wirtschaft, einschliesslich kleiner und mittlerer Unternehmen, hinsichtlich der Förderung und Umsetzung von Energieeffizienzmassnahmen und in der Absicht, einen günstigen institutionellen Rahmen für wirtschaftlich rentable Investitionen im Bereich der Energieeffizienz sicherzustellen;
in der Erkenntnis, dass privatwirtschaftliche Zusammenarbeit erforderlichenfalls durch zwischenstaatliche Zusammenarbeit ergänzt werden muss, insbesondere auf dem Gebiet der Energiepolitikformulierung und -analyse sowie auf Gebieten, die für die Verbesserung der Energieeffizienz von grosser Bedeutung sind, sich jedoch für eine private Finanzierung nicht eignen;
in dem Wunsch, gemeinsame und koordinierte Massnahmen auf dem Gebiet der Energieeffizienz und des damit verbundenen Umweltschutzes zu ergreifen und ein Protokoll zu verabschieden, das den Rahmen für eine möglichst wirtschaftliche und effiziente Nutzung von Energie festlegt,
sind wie folgt übereingekommen: