0.741.531.963.62

AS 1996 1149

Notenaustausch
vom 4. Dezember 1995/12. Februar 1996

zwischen der Schweiz und den Niederlanden betreffend
Zustellung von Schriftstücken und Halteranfragen wegen
Widerhandlungen gegen Strassenverkehrsvorschriften

In Kraft getreten am 12. Februar 1996

(Stand am 6. März 2012)

Originaltext

Ministerium

Den Haag, den 12. Februar 1996

für auswärtige Angelegenheiten

An die

Schweizerische Botschaft

Den Haag

Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten des Königreichs der Niederlande beehrt sich, der Schweizerischen Botschaft den Empfang der Note Nr. 147 vom 4. Dezember 1995 zu bestätigen, die wie folgt lautet:

«Die Schweizerische Botschaft beehrt sich, dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten des Königreichs der Niederlande unter Bezugnahme auf das Europäische Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 19591 folgendes mitzuteilen:
Die Botschaft schlägt vor, dass Schriftstücke betreffend Widerhandlungen gegen Strassenverkehrsvorschriften von den Behörden des Staates, in dessen Hoheitsgebiet die Zuwiderhandlung begangen wurde, Personen, die im anderen Staat ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, direkt mit der Post zugestellt werden können. Dies schliesst nicht aus, dass einer der beiden Staaten ausnahmsweise um Zustellung gemäss Artikel 7 und 15 des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen ersucht.
Die direkte Zustellung ist zulässig bei Widerhandlungen gegen Strassenverkehrsvorschriften, die nach dem Recht eines oder beider Staaten als Ordnungswidrigkeiten oder Übertretungen gelten und mit einer Geldbusse geahndet werden. Für die Schweiz gelten als Strassenverkehrsvorschriften im Sinne dieser Note die Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 19582 und der dazugehörenden Ausführungserlasse. Für die Niederlande gelten als Strassenverkehrsvorschriften im Sinne dieser Note die Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes vom 21. April 1994, des Provinzgesetzes oder des Gemeindegesetzes, beide geändert durch das Gesetz vom 17. November 1994, und der dazugehörenden Ausführungserlasse.
Den Schriftstücken an Personen in der Schweiz muss eine Erläuterung gemäss Anhang I und an Personen in den Niederlanden gemäss Anhang II beiliegen.
Ersuchen um Ermittlung von Fahrzeughaltern, die in einem der beiden Staaten eine Widerhandlung gegen Strassenverkehrsvorschriften begangen haben, können direkt an die Polizeikommandos der Kantone und an den Dienst Wegverkeer (RDW), in Zoetermeer, gerichtet werden. Die Auskünfte werden auf demselben Weg erteilt.3
Die Botschaft schlägt dem Ministerium vor, dass diese Note und die Antwort des Ministeriums eine Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich der Niederlande bilden, die mit dem Datum der Antwort in Kraft tritt. Sie kann jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung wird mit Ablauf von drei Monaten nach Eingang der Kündigung wirksam.»

Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten teilt der Botschaft mit, dass es mit diesem Vorschlag einverstanden ist; demgemäss bilden die Note der Schweizerischen Botschaft und diese Antwort eine Vereinbarung zwischen dem Königreich der Niederlande und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, die mit dem Datum dieser Antwort in Kraft tritt.

Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten benutzt diesen Anlass, die Schweizerische Botschaft erneut seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

1 SR 0.351.1

2 SR 741.01

3 Fassung gemäss der am 6. März 2012 in Kraft getretenen Änd. (AS 2012 1559).

Anhang I

1  Einleitung

Sie haben gegen die Verkehrsvorschriften verstossen bzw. sind Halter eines Fahrzeugs, mit dem gegen die Verkehrsvorschriften verstossen wurde. Daher wurde Ihnen eine Geldbusse auferlegt. Den entsprechenden Bescheid finden Sie in der Anlage.

Wenn Sie gegen den Bescheid beim Staatsanwalt Berufung eingelegt haben, wird die Entscheidung des Staatsanwaltes über Ihre Berufungsschrift beigefügt (statt des ursprünglichen Bescheides).

Nachstehend eine Übersetzung der wichtigsten Begriffe aus diesem Bussgeld­bescheid.

2  Übersetzung der wichtigsten Begriffe aus dem Bussgeldbescheid

Beschikkingsnummer

Nummer des Bussgeldbescheids

Kenteken voertuig

Kennzeichen des Kraftfahrzeugs, mit dem der Ver­kehrsverstoss begangen wurde

Verzenddatum

Datum der Versendung des Bescheids

Vervaldatum

Zahlungsfrist; der Tag, bis zu dem Ihre Zahlung eingegangen sein muss

Omschrijving

Verkehrsvorschrift, gegen die verstossen wurde, wie z.B. durch Überschreitung der zulässigen Höchst­geschwindigkeit, Falsch­ parken oder das Überfahren einer roten Ampel

Pleegdatum

Datum des Verkehrsverstosses

Gemeente/plaatsaanduiding

Ort, an dem der Verkehrsverstoss begangen
wurde

Tijdstip

Zeitpunkt, zu dem der Verkehrsverstoss be­gangen wurde

Officier van Justitie

Staatsanwaltschaft; Anschrift der Instanz,
bei der Sie Einspruch gegen einen Bescheid einlegen können

Beroepsdatum

Frist, innerhalb deren Sie bei der Staats­anwaltschaft Einspruch einlegen können

Opgelegde sanctie

Höhe des Bussgeldes

Sanctie na 1e en 2e verhoging

Höhe des Bussgeldes nach der 1. bzw.
2. Mah­nung

Kantongerecht

Amtsgericht

3  Einspruch bei der Staatsanwaltschaft

Wenn Sie mit dem Bussgeldbescheid nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von sechs Wochen nach Datum der Versendung (s. verzenddatum) schriftlich Einspruch einlegen. Hierzu senden Sie ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft (s. Officier van Justitie). Dieses Schreiben muss innerhalb der Einspruchsfrist, spätestens am unter «beroepsdatum» angegebenen Tag, bei der Staatsanwaltschaft eingehen. In Ihrem Schreiben müssen Sie begründen, warum Sie mit dem Bussgeldbescheid nicht einverstanden sind und die folgenden Angaben machen:

Vor‑ und Nachname
Geburtsdatum und Ort
Anschrift
Bank‑ oder Postgirokonto

Legen Sie Ihrem Schreiben eine Kopie des Bussgeldbescheids bei. Wenn Sie Ihren Einspruch persönlich begründen wollen, müssen Sie dies in Ihrem Schreiben ausdrücklich vermerken. Sie erhalten dann von der Staatsanwaltschaft einen Termin.

Wurde Ihnen die Geldbusse auferlegt, weil Sie Halter des Kraftfahrzeugs sind, mit dem gegen die Verkehrsvorschriften verstossen wurde, so kann der Bussgeld­bescheid in folgenden Fällen aufgehoben werden:

Sie weisen nach, dass das Fahrzeug gegen Ihren Willen benutzt wurde und Sie dies trotz Einhaltung der gebotenen Sorgfalt nicht verhindern konnten;
Sie hatten das Fahrzeug vermietet und legen einen auf höchstens drei Monate befristeten schriftlichen Mietvertrag vor, aus dem hervorgeht, wer zum Tatzeitpunkt Mieter des Fahrzeugs war;
Sie legen einen Nachweis vor, aus dem hervorgeht, dass Sie zum Tatzeitpunkt nicht mehr Eigentümer oder Halter des Fahrzeugs waren.

Wenn Sie der Meinung sind, dass in Ihrem Fall eine dieser Voraussetzungen gegeben ist, können Sie sich schriftlich an die Staatsanwaltschaft wenden. Legen Sie Ihrem Schreiben die entsprechenden Nachweise bei.

4  Berufung beim Amtsgericht

Wenn Sie mit der auf der Vorderseite angegebenen Entscheidung des Staatsanwaltes nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von sechs Wochen nach Ausstellungsdatum dieser Entscheidung schriftlich beim Amtsgericht, dessen Adresse auf der Vorderseite angegeben ist, in Berufung gehen.

Die Berufung beim Amtsgericht kann aufgrund der folgenden Gründe eingelegt werden:

die Handlungsweise wurde nicht durchgeführt oder die Handlungsweise wurde nicht von Ihnen durchgeführt (ausser wenn die Strafe Ihnen als Kfz­Halter auferlegt wurde, siehe den letzten Gedankenstrich);
der Staatsanwalt hätte, unter Berücksichtigung der Umstände, unter denen die Handlungsweise stattgefunden hat, eine niedrigere Strafe festsetzen oder die Verfügung für nichtig erklären müssen;
der Staatsanwalt hätte die Verfügung aufgrund von Artikel 8 des niederländischen Gesetzes über die administrativ‑rechtliche Wahrung der Verkehrsvorschriften (siehe auch unter Punkt 3) für nichtig erklären müssen.

In Ihrem Berufungsantrag müssen Sie folgendes angeben:

Ihren

Namen
Vornamen
Geburtsdatum
Geburtsort
Adresse
Kontonummer (Bank/Post)

Der Berufungsantrag muss unterzeichnet und mit einem Datum versehen werden.

Sie müssen bei Ihrem Berufungsantrag eine Kopie dieser Verfügung mitschicken!

Innerhalb von 14 Tagen, nachdem das Amtsgericht Ihren Berufungsantrag empfangen hat, müssen Sie bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes für die Bezahlung der auferlegten Strafe Sicherheit leisten. Diese Sicherheit können Sie durch Barzahlung oder Bezahlung mit einem Barscheck in Höhe der Ihnen auferlegten Strafe leisten. Wenn Sie keine Sicherheit leisten, wird Ihr Berufungsantrag vom Amtsgericht nicht bearbeitet.

5  Zahlungsweise

Das Bussgeld muss innerhalb der Zahlungsfrist (s. vervaldatum) auf dem Konto des Centraal Justitieel Incassobureau (CJIB) eingegangen sein. Sie können den Betrag per Postanweisung oder Banküberweisung zahlen. Beachten Sie, dass die Überweisung einige Zeit in Anspruch nimmt. Ratenzahlung ist nicht möglich.

Die Anschrift des CJIB lautet:

Centraal Justitieel Incassobureau

Postbus 1794

8901 CB Leeuwarden

Niederlande

Wenn Ihre Zahlung nicht in voller Höhe oder zu spät eingeht, dann erhalten Sie eine Mahnung, und das Bussgeld wird erhöht (s. sanctie na verhoging). Erneute Nichtzahlung hat eine zweite Mahnung und eine nochmalige Erhöhung des Bussgeldes (s. sanctie na 2e verhoging) zur Folge.

Wenn Sie nicht fristgerecht zahlen, können Sie auf die Niederländische Fahndungsliste gesetzt werden!

Anhang II

Toelichting    Erläuterung    Commentaire    Commento

Nederlands

U heeft in Zwitserland de verkeersregels overtreden of u bent elgenaar/houder van een voertuig waarmee de verkeersovertreding is begaan. U is derhalve cen geldboete opgelegd. De desbetreffende beslissing is bijgevocgd.

Het verschuldigde bedrag dient binnen de aangegeven termijn naar de rekening van de bevoegde Zwitserse instantie te worden overgemaakt.

Wanneer u het niet eens bent met de beslissing, kunt u binnen de aangegeven termijn bij de genoemde Zwitserse instantie, hiertegen schriftelijk bezwaar maken, onder vermelding van de gronden en met overlegging van bewijsmiddelen.

Hierna treft u een vertaling van de belangrijkste begrippen aan.

Deutsch

Sie haben in der Schweiz gegen die Verkehrsvorschriften verstossen oder sind Halter eines Fahrzeuges, mit dem die Verkehrsvorschriften verletzt wurden. Daher wurde Ihnen eine Geldbusse auferlegt. Den entsprechenden Entscheid finden Sie in der Beilage.

Der geschuldete Betrag ist innert der angegebenen Frist auf das Konto der zuständigen schweizerischen Behörde zu überweisen.

Wenn Sie mit dem Entscheid nicht einverstanden sind, können Sie ihn innert der angegebenen Frist bei der aufgeführten schweizerischen Behörde schriftlich anfechten unter Darlegung der Gründe und Vorlage der Beweismittel.

Nachfolgend finden Sie eine Übersetzung der wichtigsten Begriffe.

Français

Vous avez enfreint, en Suisse, une règle de la circulation routière ou êtes détenteur du véhicule avec Iequel une règle de la circulation routière a été violée en Suisse. Vous vous voyez donc infliger une amende par décision ci‑jointe.

La somme due doit être versée, dans le Mai imparti, sur le compte de l’autorité suisse compétente.

Si vous n’êtes pas d’accord avec la décision, vous pouvez l’attaquer par écrit auprès de l’autorité suisse mentionnde, dans le Mai imparti, en y indiquant les motifs et moyens de preuve.

Vous trouverez ci‑après une traduction des notions les plus importantes.

Italiano

Lei ha infranto in Svizzera prescrizioni della circolazione stradale oppure è deten­tore di un veicolo con cui sono state violate in Svizzera prescrizioni della circolazione stradale. Per tale ragione Le è stata inflitta una multa: la relativa decisione figura in allegato.

L’importo dovuto dev’essere versato, entro il termine indicato, sul conto della competente autorità svizzera.

Se non è d’accordo con la decisione, può impugnarla per scritto presso l’autorità svizzera menzionata, entro il termine indicando i motivi e i mezzi di prova.

Troverà in seguito la traduzione delle nozioni più importanti.

Deutsch

Français

Italiano

Nederlands

Fahrzeug

Véhicule

Veicolo

Voertuig

Kennzeichen

Numéro d’im-
ma­triculation

Numero d’im-
ma­tricolazione

Kenteken

Verkehrsverstoss

Contravention

Contravvenzione

Verkeersovertreding

Ort des Verkehrs­verstosses

Lieu de la
contra­vention

Luogo della
contrav­venzione

Plaats van overtreding

Datum/Zeitpunkt

Date/heure

Data/ora

Datum/tijdstip

Bussenverfügung

Décision

Decisione
sulla multa

Beslissing

Strafbescheid

Décision

Decisione penale

Beslissing

Strafbefehl/
‑mandat

Ordonnance
pénale

Decreto
penale

Beschikking

Busse

Amende

Multa

Geldboete

Kosten

Frais

Spese

Kosten

Zahlungsbestim­mungen/‑frist

Modalités/délai
de paiement

Modalità/termine
di pagamento

Betalingsvoor­waarden/‑termijn

Einzahlungs-
schein

Bulletin
de versement

Bollettino
di versamento

Betalingsbewijs

Rechtsmittel

Moyens
de recours

Mezzi
di ricorso

Rechtsmiddelen

Rechtsmittel-
behörde

Autorité
de recours

Autorità
di ricorso

Beroeps/
bezwaar­instantie

Rechtsmittel-
frist

Délai
de recours

Termine
di ricorso

Beroeps/
bezwaar­termijn