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zwischen der Schweiz und Frankreich über die Anwendung des
Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 1957 auf die französischen Überseegebiete Französisch‑Polynesien,
Neukaledonien und Wallis‑et‑Futuna sowie auf die
Gebietskörperschaften Mayotte und Saint‑Pierre‑et‑Miquelon
In Kraft getreten am 1. Juni 1993
Übersetzung2
Der Vorsteher | Bern, den 11. März 1993 |
des Eidgenössischen Departementes | |
für auswärtige Angelegenheiten | |
Seiner Exzellenz | |
Herrn Bernard Garcia | |
Botschafter der Französischen Republik | |
in der Schweiz | |
Bern |
Sehr geehrter Herr Botschafter
Ich habe die Ehre gehabt, den folgendermassen verfassten Brief Ihrer Exzellenz vom 24. Februar 1993 zu erhalten:
Ich habe die Ehre. Ihrer Exzellenz zur Kenntnis zu bringen. dass der Schweizerische Bundesrat dem Wortlaut Ihres Briefes seine Zustimmung erteilt hat; letzterer bildet somit zusammen mit der vorliegenden Antwort ein am 1. Juni 1993 in Kraft tretendes Abkommen zwischen den beiden Regierungen.
Ich bestätige des weiteren, dass die Schweiz hinsichtlich der obenerwähnten Überseegebiete und Gebietskörperschaften ihre bei der Ratifikation des Übereinkommens angebrachten Vorbehalte und abgegebenen Erklärungen aufrechterhält.
Ich versichere Sie, sehr geehrter Herr Botschafter, meiner vorzüglichen Hochachtung.
René Felber |
2 Der Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der französischen Ausgabe dieser Sammlung.