0.351.934.93
AS 1993 2408
zwischen der Schweiz und Frankreich über die Anwendung
des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen auf die französischen Überseegebiete
Französisch‑Polynesien, Neukaledonien und Wallis‑et‑Futuna sowie
auf die Gebietskörperschaften Mayotte und Saint‑Pierre‑et‑Miquelon
In Kraft getreten am 1. Juni 1993
(Stand am 1. Januar 1993)
Übersetzung
Der Vorsteher des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten | Bern, den 11. März 1993 Seiner Exzellenz Herrn Bernard Garcia Botschafter der Französischen Republik in der Schweiz Bern |
Sehr geehrter Herr Botschafter
Ich habe die Ehre gehabt, den folgendermassen verfassten Brief Ihrer Exzellenz vom 24. Februar 1993 zu erhalten:
Ich habe die Ehre, Ihrer Exzellenz zur Kenntnis zu bringen, dass der Schweizerische Bundesrat dem Wortlaut Ihres Briefes seine Zustimmung erteilt hat; letzterer bildet somit zusammen mit der vorliegenden Antwort ein am 1. Juni 1993 in Kraft tretendes Abkommen zwischen den beiden Regierungen.
Ich bestätige des weitern, dass die Schweiz hinsichtlich der obenerwähnten Überseegebiete und Gebietskörperschaften ihre bei der Ratifikation des Übereinkommens angebrachten Vorbehalte und abgegebenen Erklärungen aufrechterhält.
Ich versichere Sie, sehr geehrter Herr Botschafter, meiner vorzüglichen Hochachtung.
René Felber |