1. Die Gemeinschaft wird das Europäische Hochschulnetz, das im Rahmen des ERASMUS‑Programms errichtet wurde und mit dem der gemeinschaftsweite Austausch von Studenten gefördert werden soll, weiter ausbauen.
Das Europäische Hochschulnetz setzt sich aus Hochschulen zusammen, die im Rahmen des ERASMUS‑Programms Vereinbarungen getroffen haben und Programme veranstalten, die den Studenten‑ und Dozentenaustausch mit Hochschulen anderer Mitgliedstaaten vorsehen und in deren Rahmen die volle Anerkennung von ausserhalb der Hochschule des Herkunftslands zurückgelegten Studienzeiten sichergestellt wird.
Jede zwischen den Hochschulen getroffene Vereinbarung soll vor allem den Studenten einer Hochschule die Möglichkeit bieten, in wenigstens einem weiteren Mitgliedstaat eine Studienzeit abzuleisten, die voll als Bestandteil ihrer Abschlussprüfung oder akademischen Qualifikation anerkannt wird. Diese gemeinsamen Programme könnten gegebenenfalls einen integrierten Zeitraum der fremdsprachlichen Vorbereitung und die Zusammenarbeit zwischen Dozenten und Verwaltungspersonal umfassen, um die erforderlichen Voraussetzungen für den Studentenaustausch und die gegenseitige Anerkennung von im Ausland zurückgelegten Studienzeiten zu schaffen. Soweit möglich, sollte mit der fremdsprachlichen Vorbereitung vor Abreise des Studenten im Herkunftsland begonnen werden.
Programme, die einen integrierten und voll anerkannten Studienaufenthalt in einem andern Mitgliedstaat vorsehen, werden bevorzugt behandelt. Für jedes gemeinsame Programm wird jede teilnehmende Hochschule zunächst für einen Zeitraum von längstens drei Jahren einen Zuschuss bis zu einem Höchstbetrag von 25 000 ECU erhalten, der in regelmässigen Abständen zu überprüfen sein wird.
2. Zuschüsse werden auch für den Austausch von Dozenten zur Wahrnehmung integrierter Lehraufgaben in anderen Mitgliedstaaten gewährt.
3. Zuschüsse werden auch für Vorhaben der gemeinsamen Curriculumentwicklung durch Hochschulen in verschiedenen Mitgliedstaaten gewährt, um die akademische Anerkennung zu erleichtern und durch den Austausch von Erfahrungen zur Erneuerung und Verbesserung der Studiengänge auf gemeinschaftsweiter Grundlage beizutragen.
4. Ausserdem werden Zuschüsse von bis zu 20 000 ECU Hochschulen gewährt, die Intensivkurse von kurzer Dauer für Studenten aus verschiedenen Mitgliedstaaten durchführen. Dies ist eine ergänzende Massnahme.
5. Die Gemeinschaft wird auch Mitglieder des Lehr‑ und Verwaltungspersonals der Hochschulen unterstützen, damit sie andere Mitgliedstaaten besuchen, Programme für integrierte Studiengänge mit Universitäten dieser Mitgliedstaaten ausarbeiten und ihre gegenseitigen Kenntnisse von Ausbildungsaspekten der Hochschulsysteme anderer Mitgliedstaaten erweitern können. Ausserdem werden Stipendien bereitgestellt, damit Dozenten eine Reihe spezialisierter Vorlesungen in mehreren Mitgliedstaaten halten können.