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Briefwechsel vom 14. Juli 1986
zwischen der Schweiz und der EG‑Kommission
betreffend Früchte‑ und Gemüseausfuhren
der Gemeinschaft nach der Schweiz
Von der Bundesversammlung genehmigt am 8. Oktober 19862
In Kraft getreten am 1. Januar 1987
Originaltext
Brüssel, den 14. Juli 1986
Herr!
Ich beehre mich, Ihnen den Eingang Ihres heutigen Schreibens zu bestätigen, das folgenden Wortlaut hat:
- «Bezugnehmend auf die Zusatzprotokolle3 zu den Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Europäischen Gemeinschaften im Anschluss an den Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik zu den Gemeinschaften sowie auf andere, heute unterzeichnete Vereinbarungen bestätige ich hiermit, dass die Schweizerische Eidgenossenschaft davon ausgeht, dass die Obst‑ und Gemüseausfuhren der Gemeinschaft in die Schweiz nach dem Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik den Absatz der Inlandserzeugung zu angemessenen Preisen nicht beeinträchtigen.
- Sie nimmt Kenntnis vom gemeinsamen Willen beider Parteien, engste Beziehungen untereinander aufrechtzuerhalten, um zur harmonischen Abwicklung des Handels während der Wirtschaftsjahre für Obst und Gemüse beizutragen und im Falle von Absatzproblemen Konsultationen aufzunehmen und gegebenenfalls geeignete Massnahmen zu treffen.
- Ich bitte Sie, Ihr Einverständnis zu dieser Form der Zusammenarbeit bestätigen zu wollen.»
Ich darf Ihnen das Einverständnis der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft bestätigen.
Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.
| Im Namen des Rates der Europäischen Gemeinschaften: |
| David Hannay G. Giola |