0.632.401.814Nicht löschen bitte "1 " !! (Stand am 5. November 1999)

0.632.401.814

Briefwechsel vom 14. Juli 1986
zwischen der Schweiz und der EG‑Kommission
betreffend Früchte‑ und Gemüseausfuhren
der Gemeinschaft nach der Schweiz

Von der Bundesversammlung genehmigt am 8. Oktober 19862
In Kraft getreten am 1. Januar 1987

1 AS 1987 204; BBl 1986 III 1

2 Art. 1 Bst. g des BB vom 8. Okt. 1986 (AS 1987 118)

Originaltext

Brüssel, den 14. Juli 1986

Herr!

Ich beehre mich, Ihnen den Eingang Ihres heutigen Schreibens zu bestätigen, das folgenden Wortlaut hat:

«Bezugnehmend auf die Zusatzprotokolle3 zu den Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Europäischen Gemeinschaften im Anschluss an den Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugie­sischen Republik zu den Gemeinschaften sowie auf andere, heute unterzeichnete Vereinbarungen bestätige ich hiermit, dass die Schweizerische Eidgenossenschaft davon ausgeht, dass die Obst‑ und Gemüseausfuhren der Gemeinschaft in die Schweiz nach dem Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik den Absatz der Inlandserzeugung zu angemessenen Preisen nicht beeinträchtigen.
Sie nimmt Kenntnis vom gemeinsamen Willen beider Parteien, engste Beziehungen untereinander aufrechtzuerhalten, um zur harmonischen Abwicklung des Handels während der Wirtschaftsjahre für Obst und Gemüse bei­zutragen und im Falle von Absatzproblemen Konsultationen aufzunehmen und gegebenenfalls geeignete Massnahmen zu treffen.
Ich bitte Sie, Ihr Einverständnis zu dieser Form der Zusammenarbeit bestätigen zu wollen.»

Ich darf Ihnen das Einverständnis der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft bestätigen.

Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

Im Namen des Rates
der Europäischen Gemeinschaften:

David Hannay
G. Giola

3 SR 0.632.401.81, 0.632.401.82 und BBl 1986 III 83