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0.274.183.191

Notenaustausch

vom 7. Juli/26. August 1987
betreffend die Anwendung zwischen der Schweiz und Dominica
des Abkommens vom 3. Dezember 1937 zwischen der Schweiz
und Grossbritannien über Zivilprozessrecht

In Kraft getreten mit Wirkung ab 3. November 1978

Übersetzung2

Eidgenössisches Departement
für auswärtige Angelegenheiten

Bern, den 26. August 1987

Ministerium für

auswärtige Angelegenheiten

des Commonwealth Dominica

Roseau

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten begrüsst das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten des Commonwealth Dominica und beehrt sich, ihm den Empfang der folgenden Note zu bestätigen, welche das Ministerium am 7. Juli 19873 an die Schweizerische Botschaft in Caracas gerichtet hat:

«Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten des Commonwealth Dominica begrüsst die Schweizerische Botschaft und beehrt sich, ihr mitzuteilen, dass es der Wunsch der Regierung des Commonwealth Dominica ist, dass das folgende Abkommen, welches sich zur Zeit der Unabhängigkeit zwischen den Regierungen des Vereinigten Königreiches und der Schweiz in Kraft befand, zwischen den Regierungen des Commonwealth Dominica und der Schweiz weiterhin in Kraft bleiben sollte:
Schweizerisch‑britisches Abkommen über Zivilprozessrecht von 19374.
Unterzeichnet in London, am 3. Dezember 1937.
Veröffentlicht in U.K.T.S. 16/1930, Cmd. 5973.
Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten des Commonwealth Dominica erwartet die Zustimmung der schweizerischen Regierung auf dieses Ersuchen hin und benützt auch diesen Anlass, um die Schweizerische Botschaft seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.»

Das Departement teilt dem Ministerium mit, dass die schweizerische Regierung seinen Vorschlag annimmt, und es bestätigt hiermit, dass die Note des Ministeriums und die vorliegende Note den Willen der beiden Regierungen zum Ausdruck bringen, weiterhin an das Schweizerisch‑britische Abkommen über Zivilprozessrecht, unterzeichnet in London am 3. Dezember 1937, gebunden zu sein, in dem das Commonwealth Dominica ab dem 3. November 1978 an die Stelle des Vereinigten Königreiches Grossbritannien und Nordirland tritt.

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten benützt auch diesen Anlass, um das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten des Commonwealth Dominica seiner vorzüglichen Hochachtung zu versichern.

2 Der Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der französischen Ausgabe dieser Sammlung.

3 Das Original dieser Note wurde in englischer Sprache verfasst.

4 SR 0.274.183.671