0.429.3Nicht löschen bitte "1 " !! (Stand am 5. November 1999)
0.429.3
Briefwechsel
vom 30. September 1985
zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft
und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
über den Informationsaustausch im Bereich
der wissenschaftlichen und technischen Klimaforschung
In Kraft getreten am 30. September 1985
Übersetzung2
Schweizerische Mission | Brüssel, den 30. September 1985 |
bei den Europäischen Gemeinschaften | |
| |
| Herrn Generaldirektor |
| Leslie Fielding |
| Generaldirektion |
| der auswärtigen Beziehungen |
| Kommission |
| der Europäischen Gemeinschaften |
| Brüssel |
Herr Generaldirektor,
Ich beehre mich, Ihnen den Eingang Ihres heutigen Schreibens zu bestätigen, das wie folgt lautet:
- «Ich beziehe mich auf die Ergebnisse der Gespräche, die zwischen den Experten der Schweiz und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über eine eventuelle Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen und technischen Klimaforschung stattgefunden haben, und schlage Ihnen eine Durchführung dieser Zusammenarbeit in folgender Form vor:
- –
- regelmässige Kontakte zwischen der für unsere diesbezüglichen Programme zuständigen Experten, vor allem um festzustellen, welche Projekte koordiniert werden könnten;
- –
- Informationsaustausch durch Teilnahme unserer Experten an Seminaren und Symposien, die von der einen oder anderen Seite veranstaltet werden,
- –
- Austausch von Forschem, die an unseren koordinierten Vorhaben mitwirken, auf der Basis von Vereinbarungen zwischen den betroffenen Laboratorien.
- Sollten Sie diesen Vorschlag akzeptieren, könnten wir ihn sowie Ihre Empfangsbestätigung dieses Schreibens als Grundlage für die Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen und technischen Klimaforschung betrachten. Der Briefwechsel tritt dann am Tage der Unterzeichnung Ihrer Antwort in Kraft. Er kann auf Wunsch der einen oder anderen Partei mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten beendet werden.»
Ich bin in der Lage, Ihnen die Zustimmung meiner Regierung zum Inhalt dieses Schreibens zu bestätigen.
Genehmigen Sie, Herr Generaldirektor, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.
| Für die Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft: |
| Carlo Jagmetti |