0.632.292.631Nicht löschen bitte "1 " !! (Stand am 5. November 1999)

0.632.292.631

Übersetzung2

Abkommen
zwischen den Regierungen der Schweiz
und Kolumbiens

Abgeschlossen am 27. November 1979
Von der Bundesversammlung genehmigt am 19. März 19803
In Kraft getreten für die Schweiz am 1. Januar 1980

1 AS 1985 930; BBl 1980 I 877

2 Der französische Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der französischen Ausgabe dieser Sammlung.

3 Art. 1 Abs. 1 Bst. d des BB vom 19. März 1980 (AS 1980 1558)

Diese Vereinbarung enthält die Ergebnisse der Diskussionen und Verhandlungen, die im Rahmen der Tokio‑Runde und in den Besprechungen über den Beitritt Kolumbiens zum GATT zwischen den kolumbianischen und schweizerischen Behörden geführt worden sind.

1.
In Beantwortung eines Begehrens der Schweiz hat Kolumbien eine Anzahl Produkte (Anhang 1) in seine Liste der Zoll‑Bindungen (Liste LXXVI-Kolumbien) aufgenommen. Kolumbien ist bereit, der Schweiz die Rechte eines ursprünglichen Verhandlungspartners für diese Produkte einzuräumen.
2.
Kolumbien nimmt vom Interesse der Schweiz an einer vorrangigen Zollverhandlung im Sinne von Anhang 2 Kenntnis, sobald seine Handels‑, Finanz‑ und Entwicklungsbedürfnisse dies gestatten.
3.
Die Schweiz wird auf Begehren Kolumbiens ein jährliches Kontingent von 45 Tonnen für Nelken (0603.10)4 eröffnen. Dieses Kontingent wird für die Dauer von 5 Jahren gewährt, worauf die Frage der Verlängerung dieses Regimes mit Kolumbien zu prüfen sein wird. Kolumbien wird das Recht eingeräumt, Konsultationen über das Funktionieren dieses Kontingentes zu verlangen. Zudem ist die Schweiz bereit, Kolumbien das Recht einer ursprünglichen Verhandlungspartei für die Position 0801.20 (Bananen) einzuräumen.
4.
Anhang 3 führt diejenigen Produkte auf, die in der dem Genfer Protokoll (1979)5 beigefügten Liste der schweizerischen Zollkonzessionen enthalten und von Interesse für Kolumbien sind. Überdies enthält Anhang 4 die Liste derjenigen Produkte, die Gegenstand autonomer und präferenzieller Konzessionen seitens der Schweiz im Rahmen der Gruppe «tropische Produkte» und in Beantwortung von Begehren der Länder des Andenpaktes gebildet haben.

Geschehen in Genf am 27. November 1979.

Für die
Delegation der Schweiz:

Für die
Delegation Kolumbiens:

A. Dunkel

Felipe Jaramillo

Anhänge:

1.
Liste der Produkte, die in der Liste der Bindungen Kolumbiens enthalten sind und für welche die Rechte einer ursprünglichen Verhandlungspartei gewährt werden
2.
Liste der Produkte, die für die Schweiz von Interesse sind
3.
Liste der Produkte, die für Kolumbien von Interesse sind
4.
Liste der Produkte, die Gegenstand autonomer und präferenzieller Konzes­sionen der Schweiz zugunsten des Andenpaktes bildeten

Anhang 1

Produkte, die in der Liste der Zollbindungen Kolumbiens enthalten sind und die Schweiz interessieren und für welche die Rechte einer ursprünglichen Verhandlungspartei gewährt werden



Zollnummer

Produktebeschreibung*

29.14.02.43

Monomere Vinylazetate

84.19.02.00

Maschinen und Apparate für das Abfüllen, Etikettieren oder Verschliessen von Flaschen, Büchsen, Säcken und an­deren Behältnissen; für die Versetzung von Getränken mit Kohlensäure

84.19.03.99

Maschinen und Apparate für das Verpacken, Einfüllen
oder Umhüllen von Waren, ausgenommen diejenigen für das Umhüllen von Zigaretten in Cellophan

84.45.07.01

Schleif‑ und Schärfmaschinen

84.61.11.00

Kugelventile

85.01.06.99

Mehrphasenmotoren, von mehr als 100 PS

85.01.11.04

Transformatoren von mehr als 10 000 KVA

90.16.02.03

Längenmessinstrumente

90.28.02.99

Manometer

*

Übersetzung des spanischen Originaltextes

Anhang 2

Produkte, für welche die Schweiz ein Interesse an Zollsenkungen hat


Zolltarifnummer

Produktebeschreibung

3003.0299

Medikamente

3304.00

Aromastoffe

6402.8900

Schuhe

8501

Generatoren

8503

Batterien

8519

Unterbrecher

Kap. 91

Uhren

Schweizerische Textilspezialitäten

Anhang 3

Produkte, die in der Liste der schweizerischen Zollkonzessionen enthalten sind und Kolumbien interessieren


Zolltarif-
nummer6

Produktebeschreibung

Zollanansatz gemäss MFN‑Konzession

Fr.

3811.

Desinfektionsmittel, Insecticide, Fungicide

20

–  andere

    9.—

4102.

Leder von Tieren der Rindviehgattung, Rossleder usw.

54

–  150 g oder weniger

  77.—

4603.

Korbmacher‑ und Flechtwaren

22

–  gebeizt usw., verziert

  41.—

5501.

Baumwolle

10

–  roh

    –.10

5509.

Andere Gewebe aus Baumwolle

40

–  buntgewebt, über 200 g je m2

145.—

5803.

01

Tapisserien, handgewebt und mit Nadel

250.—

6202.

Bettwäsche, Tischwäsche usw.

42

–  andere

185.—

7102.

Edelsteine

10

–  roh

    1.—

9703.

Anderes Spielzeug, Modelle zum Spielen

20

–  aus anderen Stoffen

  54.—

6 SR 632.10 Anhang

Anhang 4

Liste der Produkte, die Gegenstand von autonomen und präferenziellen Konzessionen der Schweiz zugunsten des Andenpaktes bildeten



Erweiterung des schweizerischen Präferenzenschemas in Beantwortung von Begehren der Länder des Andenpaktes:

Zolltarifnummer

Produktebeschreibung

Zollansatz

Präferenzzoll

Fr.

Fr.

0603.

Blumen und Blumenknospen,
ge­schnitten

10

–  Nelken

25.—

frei

08.01

Datteln, Bananen, Ananas usw.

30

–  andere

 7.50

frei

1704.

30–54

Zuckerwaren, ohne Kakao

53.— + bT*

frei + bT**

(GATT 90.–)

1803.

01

Kakaomasse (Kakaopaste),
auch ent­fettet


40.—


frei

1804.

01

Kakaofett (Kakaobutter) und Kakaoöl

  2.50

frei

1805.

01

Kakaopulver, nicht gezuckert

40.—

20.—

1806.

Schokolade und andere kakaohaltige Nahrungsmittelzubereitungen:

30

–  andere

50.—

40.—

2004.

Früchte, Fruchtschalen, Pflanzen und Pflanzenteile, mit Zucker konserviert

ex

20

–  andere:

    Ananas

45.—

34.—

    Passionsfrüchte,
    Litchies und Jackfruits


45.—


frei

2006.

Früchte in anderer Weise zubereitet
oder konserviert, mit oder ohne Zusatz von Zucker oder Alkohol

20

–  Ananas

25.—

19.—

ex

30

–  andere:

    tropische Früchte sowie Passions-­
    früchte, Litchies und Jackfruits


30.—


frei

*

bT = beweglicher Teilbetrag

**

Beseitigung des (festen) Industrieschutz‑Elementes

2007.

Fruchtsäfte und Gemüsesäfte, nicht
gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit oder ohne Zusatz von Zucker

ex

42

andere:

–  aus tropischen Früchten sowie
    Pas­sionsfrüchten usw.


28.—


frei

ex

50

–  –  in Glasflaschen von 2 dl oder
        weniger


30.—


frei

ex

52

–  –  –  andere: aus tropischen Früchten             sowie Passionsfrüchten, Litchies             und Jackfruits



70.—



frei

2304.

01

Ölkuchen, Oliventrester und andere Rückstände von der Gewinnung pflanzlicher Öle, ausgenommen Öldrass



  –.20



frei