0.192.120.241.1

 AS 1984 872

Ergänzender Briefwechsel
vom 1./15. Juni 1984

zwischen dem Eidgenössischen Departement
für auswärtige Angelegenheiten und der Organisation
der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur
über die Vorrechte und Immunitäten der UNESCO in der Schweiz

In Kraft getreten am 18. Juni 1984

(Stand am 18. Juni 1984)

Übersetzung1

Organisation der Vereinten Nationen
für Erziehung, Wissenschaft und Kultur

Der Generaldirektor

Paris, den 15. Juni 1984

Herrn Pierre Aubert

Vorsteher

des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten

3003 Bern

Herr Bundesrat,

Ich beehre mich, Ihnen den Empfang des Briefes anzuzeigen, den Sie am 1. Juni 1984 an mich gerichtet haben, den ich am 8. Juni 1984 erhalten habe und der folgenden Inhalt hat:

«Herr Generaldirektor
Ich nehme Bezug auf den Briefwechsel vom 30. Januar/25. Februar 19692 über die Vorrechte und Immunitäten, welche die Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur in der Schweiz seit dem 1. Januar 1969 geniesst, und habe die Ehre, Ihnen vorzuschlagen, dass die diesbezüglichen Bestimmungen mutatis mutandis weiterhin Anwendung fin­den ab 18. Juni 1984, dem Datum, an welchem der Sitz des Internationalen Erziehungsamtes in seine neuen Räumlichkeiten im «Centre administratif des Morillons» an der «Route des Morillons» in Genf verlegt wird; es ver­steht sich insbesondere, dass die Stockwerkseigentumsregelung den recht­lichen Status der UNESC0 nicht berühren wird.
Ich wäre Ihnen verbunden, wenn Sie mir bestätigen könnten, dass die oben vorgeschlagenen Bestimmungen Ihr Einverständnis finden. Sollte dies der Fall sein, werden dieser Brief sowie Ihre Antwort ein Abkommen zwischen dem Bundesrat und der UNESCO bilden, welches ab Verlegung des Inter­nationalen Erziehungsamtes in Kraft tritt und das jederzeit unter Einhaltung einer Frist von einem Jahr von der einen oder anderen Partei gekündigt werden kann.
Genehmigen Sie, Herr Generaldirektor, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Pierre Aubert»

Im Namen der Organisation nehme ich die in Ihrem Brief enthaltenen Bestimmungen an. Folglich bilden Ihr Brief und mein Schreiben ein Abkommen, welches am 18. Juni 1984, dem Datum der Verlegung des Internationalen Erziehungsamtes in seine neuen Räumlichkeiten, in Kraft tritt.

Genehmigen Sie, Herr Bundesrat, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.

1 Der Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der französischen Ausgabe dieser Sammlung.

2 SR 0.192.120.241

Amadou‑Mahtar M’Bow