0.142.112.452
AS1as (Stand am 10. Juni 1997)
0.142.112.452
Briefwechsel vom 17. November 1948
zwischen der Schweiz und Chile
über die gegenseitige Aufhebung der Visumpflicht
In Kraft getreten am 1. Januar 1949
Übersetzung des spanischen Originaltextes
Schweizer Legation | Santiago, den 17. November 1948 |
in der Republik Chile | |
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| An Seine Exzellenz |
| Herrn German Riesco Errazuriz |
| Minister für auswärtige Angelegenheiten |
| Santiago |
Herr Minister,
In Beantwortung der Note Nr. 013149 vom 17. November habe ich die Ehre, Eurer Exzellenz zur Kenntnis zu bringen, dass diese Legation2 mit dem nachstehenden Vorschlag dieses Ministeriums einverstanden ist:
- «1. Die Regierung von Chile, in dem Wunsche, ihre Bindungen zur Schweiz soweit als möglich zu verstärken und in der Absicht, den Touristenaustausch zwischen den Bürgern unserer beiden Staaten zu fördern, hat unter dem Vorbehalt der Gegenseitigkeit beschlossen, die Einreise in Chile von allen Schweizer Bürgern, die beabsichtigen, sich nicht länger als 90 Tage im Lande aufzuhalten, zu gestatten, ohne dass sie die Pflicht haben, ihren Reisepass visieren zu lassen.
- 2. Die Interessierten müssen den entsprechenden Pass besitzen, dessen Gültigkeit nicht vor den erwähnten 90 Tagen abläuft.
- 3. Desgleichen werden die bedingten Visa (Transit, Geschäftsreise, Besuch), die Schweizer Bürgern gewährt werden, ohne vorherige Konsultation zum bereits früher zwischen den beiden Staaten vereinbarten Minimaltarifen von US-$ 2.– ausgestellt.
- 4. Vereinbarungsgemäss ist es Schweizer Bürgern, die aufgrund der vorstehenden Freizügigkeit in Chile einreisen, nicht gestattet, sich während ihres Aufenthalts im Lande irgendeiner bezahlten Tätigkeit hinzugeben.
- 5. Es wird ebenfalls ein Betrag von US-$ 2.– erhoben für die Visierung des Reisepasses von Schweizer Bürgern, die in Chile einreisen, um sich hier niederzulassen.
- 6. Diese Erleichterungen treten am 1. Januar 1949 in Kraft.»
Ich benütze auch diesen Anlass, um Eure Exzellenz meiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.
| Der schweizerische Geschäftsträger |
| Charles Humbert |