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Briefwechsel vom 10. Dezember 1982
zwischen der Schweiz und China
über die zollfreie Einfuhr von auf Handwebstühlen
hergestellten Geweben chinesischen Ursprungs2

In Kraft getreten am 1. Januar 1983

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2 Der Text dieses Briefwechsels ist in der Sammlung der eidgenössischen Gesetze nicht veröffentlicht. Er kann beim Dienst für nationale Ursprungsfragen des Bundesamtes für Aussenwirtschaft, 3003 Bern, bezogen werden (AS 1983 507 611).