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0.632.295.631
In Kraft getreten am 7. August 1982
Übersetzung2
Schweizerische Delegation | Genf, 15. Dezember 1981 |
Herrn Abel Garrido Ruiz | |
Genf |
Herr Generaldirektor,
Ich beehre mich, den Empfang Ihres heutigen Schreibens, das wie folgt lautet, zu bestätigen:
Ich bestätige Ihnen die Zustimmung meiner Regierung zum vorstehenden Text und versichere Sie, Herr Generaldirektor, meiner vorzüglichen Hochachtung.
Franz Blankart | |
Schweizerischer Botschafter |
2 Der französische Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der französischen Ausgabe dieser Sammlung.
4 SR 632.10 Anhang
Handelssekretariat | 15. Dezember 1981 |
Herrn Antonio Gazol | |
Genf |
Ich beziehe mich auf das Interesse Mexikos und der Schweiz, die Konzessionen sicherzustellen, die sie sich im Rahmen der Multilateralen Handelsverhandlungen der Tokio-Runde gegenseitig gewährt haben.
Wie Sie wissen, hat Mexiko mit der Schweiz Konzessionen auf natürlichem Honig, zubereiteten Spargeln oder in Konserven, Bleioxyden und den andern Metallsalzen der Kieselsäuren ausgehandelt. Hervorzuheben ist, dass die Konzessionen zugunsten Mexikos seit 1. Januar 1980 in Kraft sind.
In Konsultationen mit dem Sekretariat für Landwirtschaft und Wasserressourcen wurde vereinbart, dass die Direktion für Aussenhandelskontrollen es zur Sicherstellung der Konzessionen zugunsten Mexikos übernimmt, im Rahmen der Unterposition 0404 A 99 «andere» (Käse und Quark) ein jährliches Kontingent von total 100 Tonnen für die nachstehend erwähnten Schweizer Käse, zu den folgenden Bedingungen zu eröffnen:
Diese Produkte unterliegen einem Zollansatz von 30 Prozent ad valorem und das System der vorgängigen Importlizenzen bleibt aufrechterhalten.
Gestützt auf das Vorstehende bitte ich Sie, die notwendigen Anordnungen zu treffen, um das totale, jährliche Kontingent zu den oben genannten Bedingungen ab 1. Januar 1982 zu eröffnen. Gleichzeitig wollen Sie bitte diese Anordnungen im «Diario Oficial de México» publizieren.
Héctor Hernández C. | |
Unter-Sekretär |