0.973.276.338.1

 AS 1982 1296

Briefwechsel vom 10. Mai/28. Juni 1982

betreffend das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Türkischen Republik über einen Wirtschaftshilfekredit von 35 Millionen Franken an die Türkei

In Kraft getreten am 28. Juni 1982

(Stand am 28. Juni 1982)

Übersetzung1

Schweizerische Botschaft in der Türkei

Ankara, den 28. Juni 1982

Herrn Aydemir Koç

Generaldirektor des Finanzamtes

Finanzministerium

Ankara

Herr Generaldirektor,

Ich beziehe mich auf Ihren Brief vom 10. Mai 1982, mit welchem Sie uns, gestützt auf Artikel 9 des Abkommens vom 17. Oktober 19802 betreffend einen Wirtschaftshilfekredit von 35 Millionen Franken an die Türkei, ersucht haben, die Frist für den Abschluss von Verträgen mit Bezug auf schweizerische Lieferungen und Dienstleistungen, welche mit besagtem Kredit finanziert werden, bis zum 30. Juni 1983 zu verlängern.

Ich habe die Ehre, Ihnen hiermit mitzuteilen, dass die schweizerischen Behörden dieser Verlängerung in Einklang mit den Bestimmungen des Artikels 9 des erwähnten Abkommens zustimmen.

Ich versichere Sie, Herr Generaldirektor, meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Der schweizerische Geschäftsträger a. i.:

R. Pasche

1 Übersetzung des französischen Originaltextes.

2 SR 0.973.276.338