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Briefwechsel vom 17. Juli 1980

zwischen der Schweiz und der EG-Kommission
betreffend die Beibehaltung des Kontingents
von jährlich 20 000 hl griechischen Rotweins in Fässern

Von der Bundesversammlung genehmigt am 9. Oktober 19802
In Kraft getreten am 1. Januar 1981

1 AS 1981 314, BBl 1980 III 1

2 Art. 1 Bst. d des BB vom 9. Okt. 1980 (AS 1981 285)

Übersetzung3

Kommission

Brüssel, den 17. Juli 1980

der Europäischen Gemeinschaften

Herrn Pierre Cuénoud

Botschafter der Schweiz

bei den Europäischen Gemeinschaften

Brüssel

Herr Botschafter,

Ich habe die Ehre, den Empfang Ihres heutigen Schreibens zu bestätigen, dessen Inhalt wie folgt lautet:

«Ich darf Ihnen mitteilen, dass die Schweiz unter Bezugnahme auf das heute unterzeichnete Zusatzprotokoll zum Abkommen vom 22. Juli 19724 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im Anschluss an den Beitritt der Republik Griechenland zur Gemeinschaft, sowie auf Artikel 15 des genannten Abkommens mit Inkrafttreten dieses Zusatzprotokolls5 das jährliche Kontingent von 20 000 hl griechischen Rotweins in Fässern autonom zugunsten der Gemeinschaft beibehalten wird.»

Ich habe vom Vorstehenden Kenntnis genommen und versichere Sie, Herr Botschafter, meiner ausgezeichneten Hochachtung.

P. Duchâteau

3 Der französische Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der französischen Ausgabe dieser Sammlung.

4 SR 0.632.401

5 SR 0.632.401.9