Tarifposition | Warenbezeichnung | Ansatz der geltenden Zollbindung | Ansatz der neuen Zollbindung |
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0810. | | Früchte, gekocht oder nicht, gefroren, ohne Zusatz von Zucker: | | | |
| 10 | – Heidelbeeren | | 45.– | 40.– |
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2003. | | Früchte, gefroren, mit Zusatz von Zucker: | | | |
| 12 | – Himbeeren | | 45.– | 40.– |
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Schwedische Delegation | Genf, den 22. September 1981 |
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| Herrn Botschafter |
| Franz Blankart |
| Schweizerische Delegation |
| bei der EFTA und beim GATT |
| Genf |
Herr Botschafter,
Ich beehre mich auf Ihren Brief vom 22. September 1981 Bezug zu nehmen, welcher die Konsultationen gemäss Artikel XXVIII GATT5 betrifft, die zwischen der Schweiz und Schweden über den Rückzug bestimmter Konzessionen aus der Liste LIX-Schweiz stattgefunden haben.
Ich bestätige Ihnen, dass Schweden Ihre Offerte genehmigt, wonach die Schweiz in nächster Zeit auf Erzeugnissen der Tarifnummer6 1704.44 (Bonbons, Tabletten, Pastillen und andere geformte Zuckerwaren, ohne Milchfett und Pflanzenfett, mit einem Gehalt an Saccharose von 50% des Gewichts oder weniger) die aus Schweden eingeführt werden, keine Einfuhrabgabe anwenden wird, die über den Zoll hinausgeht, dessen Dekonsolidierung beim GATT notifiziert werden wird. Sollten indessen Unterschiede bei den Preisen für die Agrar‑Rohstoffe, die bei der Verarbeitung dieser Erzeugnisse verwendet werden, eine Abschöpfung an der Grenze erforderlich machen, welche die Höhe der alten Vertragsbindung übersteigt, verpflichten sich die schweizerischen Behörden, vor der Einführung derartiger Erhöhungen mit den schwedischen Behörden Konsultationen aufzunehmen.
Genehmigen Sie, Herr Botschafter, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.
| Hans V. Ewerlöf |
| Botschafter |