1 Norwegische Staatsangehörige haben unter den gleichen Voraussetzungen wie Schweizer Bürger Anspruch auf die ordentlichen Renten und die Hilflosenentschädigungen der schweizerischen Invalidenversicherung; Absatz 2 bleibt vorbehalten.
2 Ordentliche Renten für Versicherte, die weniger als zur Hälfte invalid sind, sowie Hilflosenentschädigungen der schweizerischen Alters‑, Hinterlassenen‑ und Invalidenversicherung werden norwegischen Staatsangehörigen gewährt, solange sie ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Wohnt ein norwegischer Staatsangehöriger ausserhalb der Schweiz und bezieht er dort eine halbe ordentliche Rente der schweizerischen Invalidenversicherung, so wird ihm diese Rente weiterhin unverändert ausgezahlt, auch wenn sich sein Invaliditätsgrad erhöht.
3 Bei der Ermittlung der Beitragsdauer, die für die Berechnung der ordentlichen schweizerischen Invalidenrente eines norwegischen Staatsangehörigen oder Schweizer Bürgers massgebend ist, werden die nach der norwegischen Gesetzgebung zurückgelegten Versicherungszeiten wie schweizerische Beitragszeiten berücksichtigt, soweit sie sich nicht mit solchen überschneiden. Bei der Ermittlung des massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommens werden nur die schweizerischen Beitragszeiten und die ihnen entsprechenden Einkommen berücksichtigt.
4 Ordentliche schweizerische Alters‑ oder Hinterlassenenrenten, die eine nach Absatz 3 berechnete Invalidenrente ablösen, werden auf Grund der schweizerischen Gesetzgebung berechnet, wobei ausschliesslich schweizerische Beitragszeiten berücksichtigt werden.
5 Ist die nach Absatz 4 berechnete ordentliche schweizerische Altersrente niedriger als die abgelöste Invalidenrente, so wird sie bis zur Entstehung des Anspruchs auf eine norwegische Altersrente im Betrag der bisherigen Invalidenrente gewährt.
6 Kann ein norwegischer Staatsangehöriger oder Schweizer Bürger gleichzeitig mit einer ordentlichen schweizerischen Altersrente eine nach Artikel 17 Absatz 4 berechnete norwegische Invalidenrente beanspruchen, so wird die schweizerische Altersrente um den Betrag der norwegischen Invalidenrente gekürzt.