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Briefwechsel vom 10./11. Juli 1979
zwischen der Schweiz und Kanada
betreffend Käseexporte

Übersetzung2

Schweizerische Delegation

Bern, den 10. Juli 1979

Herrn Botschafter

R. de Charmoy Grey

Chef der kanadischen Delegation

bei den Multilateralen Handelsverhandlungen

Herr Botschafter,

Die schweizerische Delegation hat zur Kenntnis genommen, dass Ihre Behörden beabsichtigen, das kanadische Einfuhrregime für Käse der Positionen 1700-1 und 1700-2 des kanadischen Zolltarifs abzuändern. Obwohl bis jetzt weder Natur noch Modalitäten des neuen Regimes festgelegt sind, ist immerhin vorgesehen, der EWG ein bilaterales Kontingent von 60 Prozent der globalen in Frage stehenden kanadischen Importmenge einzuräumen. Unter diesen Umständen beehre ich mich, Ihnen die schweizerischen Interessen betreffend Käseexporte nach Kanada – wie sie im Laufe der bilateralen Verhandlungen zwischen unseren beiden Delegationen anlässlich der Multilateralen Handelsverhandlungen bereits eingehend dargestellt worden sind – nochmals in Erinnerung zu rufen.

Um keine Schmälerung ihrer gegenwärtigen Exportmöglichkeiten für Käse nach Kanada zu erleiden – wobei die vor allem wegen der Währungslage besonders ungünstigen Bedingungen, denen ihre Exporte in den letzten Jahren begegneten, und die Konzession, welche die Schweiz Kanada im Rindfleischsektor zu gewähren bereit ist, berücksichtigt werden muss –, erwartet die Schweiz von Kanada:

ein bilaterales Kontingent von 15 Prozent der globalen in Frage stehenden kanadischen Importmenge (also gegenwärtig rund 3000 Tonnen),
oder andernfalls die Möglichkeit, im Rahmen eines (der EWG nicht zugänglichen) Globalkontingentes über 40 Prozent der Gesamtmenge der in Frage stehenden kanadischen Einfuhren exportieren zu können. Dabei wären jedoch Minimumpreise für die wichtigsten Käsesorten wie Emmentaler, Greyerzer, usw. derart festzusetzen, dass die qualitativ hochstehenden und hochpreisigen schweizerischen Käse nicht in Konkurrenz mit wesentlich billigeren Käsen anderen Ursprungs treten müssten. Ihrerseits würde sich die Schweiz verpflichten, keinen Käse unter dem Preisniveau vergleichbarer kanadischer Käse zu exportieren.

In jedem Fall gehen die schweizerischen Behörden von der Annahme aus, dass ihnen die Möglichkeit geboten wird, mit den kanadischen Behörden Konsultationen über Ausgestaltung und Modalitäten des neuen kanadischen Einfuhrregimes für Käse aufzunehmen, bevor dieses Regime in Kraft tritt.

Schliesslich gilt als vereinbart, dass sich die Schweiz mit Bezug auf das künftige kanadische Einfuhrregime und auf dessen Auswirkungen auf die schweizerischen Käseexporte nach Kanada ihre Rechte aus dem Allgemeinen Abkommen3 sowie die Möglichkeit, nötigenfalls das Gleichgewicht der beidseitigen Zugeständnisse wieder herzustellen, vorbehält.

Genehmigen Sie, Herr Botschafter, die Versicherung meiner vorzüglichen Hochachtung.

Arthur Dunkel

Botschafter

2 Der französische Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der französischen Ausgabe dieser Sammlung.

3 SR 0.632.21

Übersetzung des englischen Originaltextes

Kanadische Delegation

Genf, den 11. Juli 1979

Herrn Botschafter

Arthur Dunkel

Chef der schweizerischen Delegation

bei den Multilateralen Handelsverhandlungen

Herr Botschafter,

Ich bestätige den Empfang Ihres Briefes vom 10. Juli 1979 betreffend die schweizerischen Käseexporte nach Kanada, wie zwischen unseren beiden Delegationen während der Multilateralen Handelsverhandlungen besprochen.

Die Delegation Kanadas hat vom Interesse der Schweiz an der Wahrung ebenso wie an der potentiellen Ausweitung ihrer traditionellen Käseexporte nach Kanada unter den Zolltarifnummern 1700-1 und 1700-2 Kenntnis genommen. Auch haben wir die Auffassung Ihrer Behörden betreffend allfällige Änderungen in der Verwaltung des kanadischen Einfuhrregimes für Käse zur Kenntnis genommen.

Wir anerkennen Ihr berechtigtes Interesse durch die Zusicherung, dass diese Änderungen keine Beeinträchtigung der schweizerischen Interessen am Käseexport nach Kanada bezwecken werden. Wir begrüssen Ihre Bereitschaft zur Aufnahme von Gesprächen über eine mögliche Verpflichtung, die kanadischen Marktpreise nicht zu unterbieten.

Unsere Delegationen gehen davon aus, dass über das kanadische Einfuhrregime für Käse, soweit es die Käseexporte der Schweiz in Mitleidenschaft ziehen könnte, eine angemessene Gelegenheit zu Konsultationen bestehen soll.

Ich kann Sie versichern, dass die kanadischen Behörden, bei der Ausarbeitung der Einzelheiten des kanadischen Einfuhrregimes für Käse, die schweizerischen Interessen voll berücksichtigen werden.

Ihr ergebener

M. G. Clark

Minister
und stellvertretender Delegationschef