0.632.293.362Nicht löschen bitte "1 " !! (Stand am 5. November 1999)
0.632.293.362
Übersetzung des englischen Originaltextes
Abgeschlossen am 12. April 1979
Von der Bundesversammlung genehmigt am 12. Dezember 19792
In Kraft getreten am 1. Januar 1980
1 AS 1979 2587; BBl 1979 III 1
2 Abs. 1 Bst. o des BB vom 12. Dez. 1979 (AS 1979 2149)
1. Die Vereinigten Staaten sind bereit, in Liste XX des Allgemeinen Zoll‑ und Handelsabkommens3, die in Anhang II enthaltenen nach Käsesorten aufgeteilten Kontingente zu binden. Diese Kontingente werden aufgrund von Abschnitt 22 des Landwirtschaftsgesetzes (Agricultural Adjustment Act) von 1933 gemäss GATTWaiver von 1955 eingeführt.
2. Die Vereinigten Staaten sind bereit, ihr Einfuhrsystem so anzupassen, dass:
3. Die globale Kontingentsmenge, die der Schweiz für die dem Kontingentssystem unterworfenen Käsesorten gewährt wird, beträgt im Minimum 6500 metrische Tonnen (MT). Die Verteilung der Kontingente auf die verschiedenen Sorten ist in Anhang II dieser Vereinbarung aufgeführt. Die Vereinigten Staaten sind bereit, alle notwendigen Massnahmen zu treffen, um die maximale Ausnützung der Kontingente zu gestatten. Sollte die Schweiz nicht in der Lage sein, eine bestimmte jährliche Kontingentsmenge zu liefern, können die Vereinigten Staaten vereinbarungsgemäss für den Rest des Kontingentsjahres eine vorübergehende Änderung des Ursprungslandes anordnen, um es den amerikanischen Importeuren und Lizenznehmern zu ermöglichen, ihre Importlizenzen anderweitig zu verwenden.
4. Die Schweiz erklärt sich bereit, keine Erstattungen oder andere staatliche Beiträge in einer Weise zu gewähren, dass der Preis für Käse schweizerischen Ursprungs Unter den Grosshandelspreisen für gleichartige, einheimische Käse der Vereinigten Staaten zu liegen kommt. Jeder mit dieser Vereinbarung in Widerspruch stehende staatliche Beitrag würde die Vereinigten Staaten zu Gegenmassnahmen veranlassen.
In Übereinstimmung mit der Vereinbarung sind die Käse der folgenden Positionen des Zolltarifs der Vereinigten Staaten nicht der Kontingentierung unterworfen:
TSU Nr. | Beschreibung | |
117.0020 | Stilton Käse, Original‑Laibe, englisches Produkt | |
117.0520 | Stilton Käse, anderer, englisches Produkt | |
117.1000 | Bryndza Käse | |
117.3000 | Gjetost Käse, hergestellt aus Molke aus Ziegenmilch oder Molke aus einer Mischung von Ziegenmilch und nicht mehr als 20 Prozent Kuhmilch | |
117.3500 | Gjetost Käse, anderer | |
ex 117.4060 | Goya Käse, Original‑Laibe | |
117.4500 | Roquefort Käse, Original‑Laibe, französisches Produkt | |
117.5000 | Roquefort Käse, anderer, französisches Produkt | |
117.6060 | Gammelost und Mokkelost Käse | |
117.6500 | Käse hergestellt aus Schafsmilch, Original‑Laibe und zum Reiben geeignet | |
117.6700 | Pecorino Käse, hergestellt aus Schafsmilch, Original‑Laibe, nicht zum Reiben geeignet | |
117.7000 | Anderer Schafskäse | |
117.7575 | Anderer Ziegenkäse, nicht über 25 Cents pro Pfund | |
117.8575 | Anderer Ziegenkäse, über 25 Cents pro Pfund | |
(noch zu bestimmen) | Weichgereifter Käse aus Kuhmilch, der folgender Definition entspricht: «Weichgereifter Käse, durch biologische Wirkstoffe wie Schimmel, Hefen und andere Organismen, welche eine markante Kruste auf der Oberfläche des Käses gebildet haben, haltbar gemacht oder gereift. Das Haltbarmachen oder Reifen erfolgt so, dass der Käse sichtbar von der Oberfläche gegen das Zentrum hin haltbargemacht oder gereift wird. Der Fettgehalt in der Trockenmasse beträgt nicht weniger als fünfzig (50) Prozent. Der Wassergehalt, berechnet nach dem Gewicht der nicht‑fetthaltigen Masse, beträgt nicht weniger als fünfundsechzig (65) Prozent.» | |
«Die Bezeichnung weichgereifter Käse schliesst nicht Käse mit überall im Innern des Käses verteiltem blauem oder anderem Schimmel ein.» | ||
Die folgende, nicht abschliessende Liste dient nur zu Erläuterungszwecken. Eine administrative Zusammenarbeit sollte auf technischer Ebene bezüglich irgendwelcher Schwierigkeiten bei der Klassierung dieser Käse hergestellt werden:
Bibress
Brie
Camembert
Cambre
Carré de l’est
Chaource
Coulommiers
Epoisse
Limbourg
Livarot
Maroilles
Munster ‑ aus Frankreich und Deutschland, beiden Seiten des Rheins entlang
Pont l’Evêque
Reblochon
St. Marcellin
Taleggio
(Beispiele für im Verkauf verwendete kommerzielle Namen)
Boursault
Caprice des Dieux
Ducs (Suprême des)
Explorateur
4* Auf schweizerisches Begehren wurden diese Kontingente nachträglich wie folgt geändert: 950.10 B … 3430 MT 950.10 C … 1450 MT 950.10 D … 1620 MT
TSUS | Ware | Jährliches | |
950.10 B | Schweizer oder Emmentaler Käse mit Lochbildungen |
| |
950.10 C | Anderer als Schweizer oder Emmentaler Käse mit Lochbildungen (statistisch als verarbeiteter Greyerzer festgehalten) | 1450 MT | |
950.10 D | Käse und Ersatz für Käse, aufgeführt unter den Positionen 117.75 und 117.85, Teil 4C, Liste 1 der Zoll‑Listen der Vereinigten Staaten (ausgenommen Käse, der keine Kuhmilch enthält; Käse, ausgenommen Quarkkäse, der 0,5 Gewichtsprozente oder weniger Butterfett enthält, sowie Waren im Anwendungsbereich anderer in diesem Teil vorgesehener Einfuhrkontingente) | 1420 MT | |