Übersetzung des englischen Originaltextes
Der schweizerische Botschafter | Neu‑Delhi, den 9. Oktober 1973 S. E. Herrn M. G. Kaul Sekretär Abteilung für wirtschaftliche Angelegenheiten Finanzministerium der Republik Indien Neu‑Delhi |
Herr Sekretär,
Im Verlaufe der Verhandlungen, welche zum Abschluss des heutigen Abkommens führten, haben die beiden Delegationen mit Bezug auf Ziffer 1 a) ii) des Durchführungsprotokolls folgendes vereinbart:
- «Sofern der zwischen dem schweizerischen Lieferanten und dem indischen Käufer abgeschlossene Vertrag vorsieht, dass ein Teilbetrag des Fakturawertes als normale übliche Garantie zurückbehalten oder deponiert werden soll und infolgedessen der Transferkredit für diesen Betrag erst bei dessen Fälligkeit beansprucht wird, so wird der entsprechende Teil des Transferkredits zurückbezahlt, wie wenn er im Zeitpunkt des Versandes beansprucht worden wäre.»
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die Zustimmung der Regierung Indiens zur vorstehenden Vereinbarung bestätigen wollten.
Ich benütze diesen Anlass, um Ihnen, Herr Sekretär, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.
Fritz Real
Übersetzung des englischen Originaltextes
Der schweizerische Botschafter | Neu‑Delhi, den 9. Oktober 1973 S. E. Herrn M. G. Kaul Sekretär Abteilung für wirtschaftliche Angelegenheiten Finanzministerium der Republik Indien Neu‑Delhi |
Herr Sekretär,
Im Verlaufe der Verhandlungen, die zur Unterzeichnung des vorliegenden Abkommens führten, hat die indische Delegation auf die Bestrebungen der indischen Regierung hingewiesen, die im Lande vorhandene Produktionskapazität besser auszunützen. Insbesondere erschwert die indische Devisenlage die Zuteilung von Mitteln für die Einfuhr von Bestandteilen von Investitionsgütern, die erforderlich wären, um die bestehende industrielle Kapazität voll auszunützen und die vorhandenen Produktionsbetriebe zu erweitern. Die indische Delegation schlug deshalb vor, dass von der indischen Industrie zu diesem Zweck benötigte Bestandteile ebenfalls in den Anwendungsbereich des Abkommens fallen. Aufgrund dieser Sachlage haben die beiden Delegationen folgendes vereinbart:
- «Von dem im Abkommen vorgesehenen gesamten Liefervolumen von 55 Millionen Franken wird ein Betrag von 10 Millionen Franken für die Lieferung von Bestandteilen für Investitionsgüter reserviert, die im Rahmen von gemeinsamen Unternehmen oder von Lizenzabkommen zwischen schweizerischen und indischen Unternehmen hergestellt werden.»
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die Zustimmung der Regierung Indiens zur vorstehenden Vereinbarung bestätigen wollten.
Ich benütze diesen Anlass, um Ihnen, Herr Sekretär, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.
Fritz Real
Übersetzung des englischen Originaltextes
Der schweizerische Botschafter | Neu‑Delhi, den 9. Oktober 1973 S. E. Herrn M. G. Kaul Sekretär Abteilung für wirtschaftliche Angelegenheiten Finanzministerium der Republik Indien Neu‑Delhi |
Herr Sekretär,
Im Verlaufe der Verhandlungen, die zum Abschluss dieses Abkommens geführt haben, beantragte die indische Delegation, dass die in Ziffer 5 des Durchführungsprotokolls festgelegte Regel, wonach grundsätzlich der Fakturawert jedes Liefervertrages nicht weniger als einhunderttausend Franken betragen soll, so ausgelegt werden soll, dass auch die Bedürfnisse der indischen Kleinindustrie berücksichtigt werden können. Nach eingehender Prüfung ihrer Interessenlagen haben die beiden Delegationen in Bezug auf den Mindestfakturawert jedes Liefervertrages folgendes vereinbart:
- «Grundsätzlich soll bei der Lieferung von Investitionsgütern und Bestandteilen der in Ziffer 5 des Durchführungsprotokolls festgelegte Mindestfakturawert von 100 000 Franken eingehalten werden. In besonderen Fällen wird geprüft, ob von diesem Grundsatz abgewichen werden kann, indem der Mindestfakturawert jedes Liefervertrages auf 50 000 Franken gesenkt werden kann.»
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die Zustimmung der Regierung Indiens zur vorstehenden Vereinbarung bestätigen wollten.
Ich benütze diesen Anlass, um Ihnen, Herr Sekretär, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.
Fritz Real