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vom 13. Juli/21.August 1973 zwischen der Schweiz
und der Europäischen Organisation für Kernphysikalische Forschung
über die Auslegung des Abkommens vom 11. Juni 1955
zwischen denselben Vertragsparteien zur Festlegung
des rechtlichen Statuts dieser Organisation in der Schweiz
In Kraft getreten am 21. August 1973
Übersetzung2
CERN | Genf, den 21. August 1973 |
Herrn Botschafter René Keller | |
Direktor der Direktion | |
für internationale Organisationen | |
Eidgenössisches Politisches Departement | |
Herr Botschafter,
Wir haben die Ehre, den Empfang Ihres Briefes vom 13. Juli 1973 zu bestätigen, der wie folgt abgefasst ist:
Wir haben die Ehre, Ihnen zur Kenntnis zu bringen, dass dieser Vorschlag, für den wir Ihnen unsern Dank aussprechen, die Zustimmung der Organisation findet.
Genehmigen Sie, Herr Botschafter, den Ausdruck unserer vorzüglichen Hochachtung.
J. B. Adams | W. Jentschke |
Generaldirektor | Generaldirektor |
2 Der Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der französischen Ausgabe dieser Sammlung.