0.274.183.431
AS 1972 795
Briefwechsel
vom 20. Oktober 1971/27. März 1972
über die Anwendung, zwischen der Schweiz und den Fidschi,
des Abkommens vom 3. Dezember 1937
zwischen der Schweiz und Grossbritannien über Zivilprozessrecht
In Kraft getreten am 10. Oktober 1970
(Stand am 10. Oktober 1970)
Übersetzung
Der Vorsteher des Eidgenössischen Politischen Departements | Bern, den 27. März 1972 Herrn K. K. T. Mara Ministerpräsident und Minister für Auswärtige Angelegenheiten der Fidschi Suva |
Herr Ministerpräsident,
Am 20. Oktober 1971 haben Sie mir einen Brief (Ref. 1173/15/ 1) folgenden Inhalts zugestellt1:
- «Ich beehre mich, Sie auf die am 10. Oktober 1970 an den Generalsekretär der Vereinten Nationen gerichtete Notifikation hinzuweisen, wonach die Regierung der Fidschi grundsätzlich anerkennt, dass vertragliche Rechte und Pflichten der früheren Regierung der Fidschi, für die das Vereinigte Königreich verantwortlich war, von den Fidschi nach der Unabhängigkeit gemäss Völkergewohnheitsrecht übernommen werden; da es nach Völkergewohnheitsrecht aber wahrscheinlich ist, dass gewisse Verträge im Zeitpunkt der Unabhängigkeit der Fidschi ihre Wirksamkeit verloren haben, erschien es notwendig, jeden von ihnen einer rechtlichen Prüfung zu unterziehen.
- Die Regierung der Fidschi hat das am 3. Dezember 19372 in London unterzeichnete Abkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Schweiz über Zivilprozessrecht geprüft.
- Ich beehre mich, Ihnen mitzuteilen, dass die Regierung der Fidschi wünscht, dass das genannte Abkommen die darin enthaltenen Sachbereiche zwischen unsern beiden Staaten weiterhin regeln soll. Wenn dies die Zustimmung Ihrer Regierung findet, beehre ich mich vorzuschlagen, dass die in diesem Sinne erteilte Antwort Ihrer Regierung und die vorliegende Note durch unsere Regierungen als eine diesbezügliche Vereinbarung betrachtet wird.»
Ich beehre mich, Sie wissen zu lassen, dass Ihr Vorschlag das Einverständnis der schweizerischen Behörden findet. Ihr Brief und die vorliegende Antwort bilden somit eine Vereinbarung zwischen unsern beiden Regierungen, gemäss der das Abkommen vom 3. Dezember 1937 zwischen der Schweiz und Grossbritannien über Zivilprozessrecht vom 10. Oktober 1970 an weiterhin zwischen der Schweiz und den Fidschi in Kraft bleibt.
Ich versichere Sie, Herr Ministerpräsident, meiner ausgezeichneten Hochachtung.