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0.632.290.14
zwischen der Schweiz
und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
über verschiedene Zollkonzessionen
Vom Bundesrat genehmigt am 22. Dezember 19672
2 Art. 2 Abs. 1 des BRB vom 22. Dez. 1967 über die Inkraftsetzung der im Rahmen der sechsten Handels- und Zollkonferenz des GATT (Kennedy-Runde) vereinbarten Senkungen von Zollsätzen und Gebühren (AS 1967 1911) und Art. 2 des BRB vom 22. Dez. 1967 über die Genehmigung und Durchführung der im Rahmen der sechsten Handels- und Zollkonferenz des GATT (Kennedy-Runde) abgeschlossenen nicht tarifarischen Übereinkommen (AS 1967 1983).
Schweizerische Delegation | Genf, den 29. Juni 1967 |
Herrn Th. Hijzen | |
Präsident der Delegation der EWG | |
für die GATT‑Wirtschaftsverhandlungen |
Herr Präsident,
Ich beehre mich, den Empfang Ihres Schreibens vom 29. Juni, das wie folgt lautet, zu bestätigen:
01.02 ex II andere: | |
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Es freut mich, Ihnen mein Einverständnis mit dem Vorstehenden bestätigen zu können.
Genehmigen Sie, Herr Präsident, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Der Chef der schweizerischen Delegation | |
A. Weitnauer |
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft | Genf, den 29. Juni 1967 |
Delegation der Kommission für die | |
Herrn Botschafter A. Weitnauer | |
Chef der schweizerischen Delegation | |
für die GATT‑Wirtschaftsverhandlungen |
Herr Botschafter,
Ich beehre mich, den Empfang Ihres Schreibens vom 29. Juni 1967 zu bestätigen, mit dem Sie mir folgendes mitteilten:
Ich habe von dieser Mitteilung Kenntnis genommen.
Genehmigen Sie, Herr Botschafter, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Th. C. Hijzen | |
Präsident der Delegation der Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft |
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft | Genf, den 29. Juni 1967 |
Delegation der Kommission für die | |
Herrn Botschafter A. Weitnauer | |
Chef der schweizerischen Delegation | |
für die GATT‑Wirtschaftsverhandlungen |
Herr Botschafter,
Ich beehre mich, den Empfang des Schreibens vom 29. Juni 1967 zu bestätigen, mit dem Sie mir folgendes mitteilten:
Ich bin in der Lage, im Namen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft mein Einverständnis mit dem Inhalt dieses Schreibens zu bestätigen.
Ich versichere Sie, Herr Botschafter, meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Th. C. Hijzen | |
Präsident der Delegation der Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft |
Schweizerische Delegation | Genf, den 29. Juni 1967 |
Herrn Th. Hijzen | |
Präsident der Delegation der EWG | |
für die GATT‑Wirtschaftsverhandlungen |
Herr Präsident,
Unter Bezugnahme auf die Besprechungen, die zwischen den beiden Delegationen über die Veterinärgebühr stattgefunden haben, beehre ich mich, Ihnen zu bestätigen, dass die Schweiz in autonomer Weise bis spätestens 1. Januar 1968 die Veterinärgebühr auf gefrorenen Filets von Süsswasserfischen (Pos. ex 0301.14), auf gefrorenen Filets von Meerfischen (Pos. ex 0301.20) und auf Fischkonserven und ‑zubereitungen der Position 1604.24 von 13.– Franken auf 10.– Franken herabsetzen wird.
Ich kann Ihnen des weitern bestätigen, dass die Schweiz bereit ist, mit der EWG in Konsultation zu treten für den Fall, dass die Schweiz eine Erhöhung der Gebühr auf den erwähnten Positionen in Kraft setzen sollte.
Genehmigen Sie, Herr Präsident, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Der Chef der schweizerischen Delegation | |
A. Weitnauer |
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft | Genf, den 29. Juni 1967 |
Delegation der Kommission für die | |
Herrn Botschafter A. Weitnauer | |
Chef der schweizerischen Delegation | |
für die GATT‑Wirtschaftsverhandlungen |
Herr Botschafter,
Ich beehre mich, den Empfang Ihres Schreibens vom 29. Juni 1967 betreffend die autonome Herabsetzung der Veterinärgebühr auf gefrorenen Filets von Süsswasser‑ und Meerfischen und auf Fischkonserven zu bestätigen.
Ich habe von dieser Mitteilung Kenntnis genommen.
Genehmigen Sie, Herr Botschafter, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Th. C. Hijzen | |
Präsident der Delegation der Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft |
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft | Genf, den 29. Juni 1967 |
Delegation der Kommission für die | |
Herrn Botschafter A. Weitnauer | |
Chef der schweizerischen Delegation | |
für die GATT‑Wirtschaftsverhandlungen |
Herr Botschafter,
Bezugnehmend auf die Besprechungen zwischen unseren beiden Delegationen betreffend die Einfuhrregelung für gewisse Milchprodukte in der EWG beehre ich mich, Ihnen zu bestätigen, dass die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft spätestens ab 1. August 1967 auf die in der Beilage aufgeführten Produkte autonom die dort umschriebene Einfuhrregelung anwenden wird.
Es versteht sich, dass diese Regelung seitens der Wirtschaftsgemeinschaft geändert werden kann, sobald die ihr zugrundeliegenden Elemente eine Änderung erfahren sollten.
Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft ist jedoch bereit, mit der Schweiz Konsultationen aufzunehmen oder auf ein Konsultationsgesuch einzutreten, falls sich zufolge dieser Änderung eine Anpassung der Einfuhrpreise für die in der Beilage erwähnten Schmelzkäse als notwendig erweisen sollte.
Genehmigen Sie, Herr Botschafter, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Th. C. Hijzen | |
Präsident der Delegation der Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft |
Zolltarifnummer | Warenbezeichnung | Gesamt- | |
ex 04.02 B | Milch und Rahm, in Pulverform, in luftdicht verschlossenen unmittelbaren Umschliessungen mit einem Gewicht des Inhalts von 5 kg oder weniger: | ||
– Milch zur Ernährung von Säuglingen*, in luft dicht verschlossenen Metalldosen mit einem Gewicht des Inhalts von 500 g oder weniger und mit einem Fettgehalt in Gewichtsprozent von: | |||
– – über 10 % und von höchstens 11 % | 29 R. E.** | ||
– – über 14,5 % und von höchstens 15,5 % | 33 R. E.** | ||
– – über 17 % und von höchstens 18 % | 36 R. E.** | ||
– – über 23 % und von höchstens 24 % | 38 R. E.** | ||
** | Als «Milch zur Ernährung von Säuglingen» im Sinne dieser Tarifstelle gilt Milch, | ||
** | Die gesamte Einfuhrbelastung erhöht sich bei Einfuhren nach Italien um den in Artikel 4, Paragraph 1, der Verordnung des Rates 111/64 vom 30. Juli 1964 vorgesehenen Betrag. | ||
Zolltarifnummer | Warenbezeichnung | Gesamt- | |
ex 04.04 | Schmelzkäse | ||
– Schmelzkäse, zu deren Herstellung keine | |||
– – über 40 % und höchstens von 48 % | 30 R. E. | ||
– – über 40 % und höchstens 48 % für 5/6 | 31 R. E. | ||
– – über 48 % und höchstens von 56 % | 35 R. E. | ||
* | Als «Käse in Aufmachung für den Einzelverkauf» (in Schachteln oder Scheiben) im Sinne dieser Tarifstelle gilt nur Käse dieser Art in Einzelportionen oder Scheiben, aufgemacht | ||
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Die Zulassung zu dieser Tarifstelle ist davon abhängig, dass ein von der zuständigen Behörde anerkanntes Zeugnis vorgelegt wird, in dem insbesondere bescheinigt ist, dass die verwendeten Emmentaler, Greyerzer und Appenzeller im Ausfuhrland hergestellt worden sind. | |||
Ergänzende Bemerkung: | |||
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Zolltarifnummer | Warenbezeichnung | Gesamt- | |
ex 04.04 ex | Nahrungsmittelzubereitungen, genannt «Fondue», in Aufmachung für den Einzelverkauf, hergestellt aus Emmentaler und Greyerzer, mit einem Milchfettgehalt von mindestens 12 % und unter 18 % Gewichtsprozent, enthaltend Weisswein, Kirschwasser, Stärke und Gewürze | 35 R. E. | |
* | Die Zulassung zu dieser Tarifstelle ist davon abhängig, dass ein von der zuständigen Behörde anerkanntes Zeugnis vorgelegt wird, in dem insbesondere bescheinigt ist, dass |
Schweizerische Delegation | Genf, den 29. Juni 1967 |
Herrn Th. Hijzen | |
Präsident der Delegation der EWG | |
für die GATT‑Wirtschaftsverhandlungen |
Herr Präsident,
Von Ihrem Schreiben vom 29. Juni betreffend die Einfuhrregelung, die von der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft auf Spezialmilch und Schmelzkäse angewandt werden wird, habe ich Kenntnis genommen.
Genehmigen Sie, Herr Präsident, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Der Chef der schweizerischen Delegation | |
A. Weitnauer |
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft | Genf, den 29. Juni 1967 |
Delegation der Kommission für die | |
Herrn Botschafter A. Weitnauer | |
Chef der schweizerischen Delegation | |
für die GATT‑Wirtschaftsverhandlungen |
Herr Botschafter,
Ich beehre mich, den Empfang des Schreibens vom 29. Juni 1967 zu bestätigen, mit welchem Sie mir folgendes mitteilten:
Ich habe von dieser Mitteilung Kenntnis genommen.
Genehmigen Sie, Herr Botschafter, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Th. C. Hijzen | |
Präsident der Delegation der Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft |
Die Delegationen der Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweiz haben ihre Verhandlungen unter Artikel XXVIII3 über die Änderung oder den Rückzug der in Liste XL enthaltenen Konzessionen abgeschlossen. Die Ergebnisse sind im beiliegenden Bericht enthalten.
Th. C. Hijzen | A. Weitnauer |
unterzeichnet im Namen | unterzeichnet im Namen |
Änderungen in der Liste XL – EWG
B. Zu ändernde Konzessionen
Tarifposition | Warenbezeichnung | konsolidierte Zollansätze in den | zu | |
Die folgende Konzession: | ||||
ex 04.04 | Käse und Quark: | |||
– Käse von der Art des Emmentaler, Greyerzer oder Sbrinz, in Laiben, mit einer Reifezeit von mindestens 4 Monaten, mit einem Gehalt an Fett von wenigstens 45 Gewichts hundertteilen in der Trockenmasse und | 15 R. E. für | |||
(a) Die Zulassung zu diesem Absatz unter liegt den von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen. | Eigengewicht | |||
wird ab 1. Juli 1967 durch folgende Konzession ersetzt: | ||||
ex 04.04 | Käse und Quark: | |||
– Emmentaler, Greyerzer, Sbrinz und Appen zeller mit einem Gehalt an Fett von | ||||
– – in Standardlaiben, mit einer Reifezeit von mindestens drei Monaten und einem Wert von 141,75 R. E. oder mehr für 100 kg Eigengewicht | 7,5 R. E. für | |||
100 kg | ||||
– – in vakuumverpackten Stücken: | Eigengewicht | |||
– – – mit Rinde wenigstens auf einer Seite, mit einem Eigengewicht von 450 g oder mehr und mit einem Wert von 170 R. E. oder mehr für 100 kg Eigengewicht | 7,5 R. E. für | |||
100 kg | ||||
– – – mit einem Eigengewicht von 75 g oder mehr und 250 g oder weniger und einem Wert von 190 R. E. oder mehr für 100 kg Eigengewicht | Eigengewicht 7,5 R. E. für | |||
100 kg | ||||
Eigengewicht | ||||
Ergänzende Bemerkungen zur Konzession:
– die Käsesorte | |
– den Fettgehalt | |
– den verantwortlichen Verpacker | |
– das Herstellungsland |
4 Fassung gemäss dem Abk. vom 25. Nov. 1987 (AS 1988 278).
Die Delegationen der Schweiz und der Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft haben ihre Verhandlungen unter Artikel XXVIII5 abgeschlossen und sind übereingekommen, die in Liste LIX enthaltenen Konzessionen für die folgenden Produkte unverändert zu belassen:
0404. | Käse und Quark: | |
ex | 10 | – Weichkäse: Roquefort Brie, Camembert, Reblochon, Pont‑l’Evêque Gorgonzola Crescenza, Italico, Mascarpone, Mozzarella, Ricotta Romana, Robiola, Stracchino |
– Hart‑ oder Halbhartkäse: | ||
ex | 22 | – – andere: Saint‑Paulin (Port‑Salut) Cantal Caciocavallo, Canestrato (Pecorino Siciliano), Aostataler Fontina, |
ex | 28 | Saint‑Nectaire |
Genf, den 29. Juni 1967. | |
Unterzeichnet im Namen | Unterzeichnet im Namen |
A. Weitnauer | Th. C. Hijzen |
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft | Genf, den 29. Juni 1967 |
Delegation der Kommission für die | |
Herrn Botschafter A. Weitnauer | |
Chef der schweizerischen Delegation | |
für die GATT‑Wirtschaftsverhandlungen |
Herr Botschafter,
Ich beehre mich, den Empfang Ihres Schreibens vom 29. Juni 1967 zu bestätigen, mit welchem Sie mir folgendes mitteilten:
Ich habe von dieser Mitteilung Kenntnis genommen.
Genehmigen Sie, Herr Botschafter, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Th. C. Hijzen | |
Präsident der Delegation der Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft |
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft | Genf, den 30. Juni 1967 |
Delegation der Kommission für die | |
Herrn Botschafter A. Weitnauer | |
Chef der schweizerischen Delegation | |
für die GATT‑Wirtschaftsverhandlungen |
Herr Botschafter,
Ich beehre mich, den Empfang Ihres Schreibens vom 30. Juni 1967 zu bestätigen, dessen Inhalt wie folgt lautet:
Ich bin in der Lage, im Namen der EWG mein Einverständnis mit dem Inhalt dieses Schreibens zu bestätigen.
Genehmigen Sie, Herr Botschafter, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Th. C. Hijzen | |
Präsident der Delegation der Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft |
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft | Genf, den 30. Juni 1967 |
Delegation der Kommission für die | |
Herrn Botschafter A. Weitnauer | |
Chef der schweizerischen Delegation | |
für die GATT‑Wirtschaftsverhandlungen |
Herr Botschafter,
Ich beehre mich, den Empfang Ihres Schreibens vom 30. Juni 1967 zu bestätigen, dessen Inhalt wie folgt lautet:
Ich bin in der Lage, im Namen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft mein Einverständnis mit dem Inhalt dieses Schreibens zu bestätigen.
Genehmigen Sie, Herr Botschafter, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Th. C. Hijzen | |
Präsident der Delegation der Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft |
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft | Genf, den 30. Juni 1967 |
Delegation der Kommission für die | |
Herrn Botschafter A. Weitnauer | |
Chef der schweizerischen Delegation | |
für die GATT‑Wirtschaftsverhandlungen |
Herr Botschafter,
Ich beehre mich, auf das am 30. Juni 1967 in Genf paraphierte Abkommen betreffend die Erzeugnisse der Uhrenindustrie zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten Bezug zu nehmen.
Die Delegation der Kommission ist der Auffassung, dass keine Auslegungsschwierigkeit mehr bestehen bleiben sollte. Sollten dennoch in der Anwendung der Bestimmungen dieses Abkommens Schwierigkeiten auftreten, so hätte sich die gemischte Kommission, die im vierten Teil des Abkommens vorgesehen ist, unverzüglich damit zu befassen.
Was die Gemeinschaft betrifft, so behält sie sich das Recht vor, nach Konsultierung der gemischten Kommission die vereinbarten Zollkonzessionen teilweise oder ganz rückgängig zu machen, falls die schweizerische Regierung oder die schweizerische Uhrenindustrie sich veranlasst sehen sollten, an die Stelle der Beschränkungen öffentlichen oder privaten Rechts, deren Abschaffung oder Anpassung in den Bestimmungen des Abkommens vorgesehen sind, andere Massnahmen mit gleicher Wirkung zu setzen.
Genehmigen Sie, Herr Botschafter, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Th. C. Hijzen | |
Präsident der Delegation der Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft |
| Genf, den 30. Juni 1967 |
Herrn Th. Hijzen | |
Präsident der Delegation der EWG | |
für die GATT‑Wirtschaftsverhandlungen |
Herr Präsident,
Ich beehre mich, auf Ihre Zeilen vom 30. Juni 1967 hinsichtlich des am 30. Juni 1967 in Genf paraphierten Abkommens betreffend die Erzeugnisse der Uhrenindustrie zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten Bezug zu nehmen.
Die schweizerische Delegation teilt Ihre Auffassung, dass keine Schwierigkeit in der Auslegung des genannten Abkommens auftreten sollte. Zudem ist sie der Meinung, dass seine Anwendung kein Problem aufwerfen wird, das nicht in der gemischten Kommission gelöst werden könnte.
Die schweizerische Delegation nimmt Kenntnis von der Klausel, wonach sich die Gemeinschaft das Recht vorbehält, unter den in Ihrem Schreiben definierten Vorbedingungen die vereinbarten Zollkonzessionen teilweise oder ganz rückgängig zu machen. Unter diesen Umständen sieht sich die schweizerische Delegation gezwungen, sich das Recht vorzubehalten, nach Konsultation der gemischten Kommission die schweizerischen Leistungen teilweise oder ganz rückgängig zu machen, falls infolge des Rückzugs von Konzessionen seitens der EWG das Gleichgewicht des Abkommens gestört werden sollte.
Genehmigen Sie, Herr Präsident, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.
A. Weitnauer |
Delegation der Republik Argentinien | Genf, den 30. Juni 1967 |
für die GATT‑ | |
Wirtschaftsverhandlungen | |
Herrn Botschafter A. Weitnauer | |
Präsident der schweizerischen Delegation |
Herr Präsident,
Mit einem von heute datierten Schreiben haben Sie mir folgendes mitgeteilt:
Ich habe vom Vorstehenden mit Genugtuung Kenntnis genommen und danke Ihnen dafür.
Genehmigen Sie, Herr Präsident, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Juan B. Martin | |
Botschafter |