0.632.293.141.13Nicht löschen bitte "1 " !! (Stand am 5. November 1999)

0.632.293.141.1

Übersetzung des englischen Originaltextes

Liste der Konzessionen,
die die dänische Regierung
der schweizerischen Regierung gewährt

Diese Liste ist nur in englischer Sprache authentisch

Tarifnummer

Warenbezeichnung

Zollansatz

105

Hüte, Hauben, Mützen, sowie deren Teile: Mit Aussenstoff, in dem sich Seide befindet, oder mit Aussenstoff ganz oder teilweise aus Blonden und Spitzen, ferner alle Hüte, Hauben und Mützen (ohne Rücksicht auf ihre sonstige Beschaffenheit) mit Putzbesatz aus Seide,
künstlichen Blumen, Federn oder Blonden und Spitzen:

Andere:

b

Alle Hüte, Hauben und Mützen mit Putzbesatz sowie garnierte Hüte

ex

  

Damenhüte mit Putzbesatz, auch alle garnierten Hüte ganz oder teilweise aus Seide


ad val. 20 %

c

Andere:

ex

  

Andere Damenhüte ganz oder teilweise aus Seide

ad val. 20 %

116


Instrument, auch Radioempfänger, usw.:
Andere Arten:

f

Andere:

ex  

Elektrizitätszähler

Kr. 0,70
per kg
mit der
Möglichkeit,
einen Wertzoll
von bis
zu 10 %
anzuwenden

155

A. Spinnstoffe, Garn und Meterwaren:

Aus Naturseide:

3

Andere Naturseiden‑Spinnstoffe und Garne:

ex

  

Näh‑ und Stickgarne mit mehr als 10 Gewichtsprozent Naturseide (inbegriffen Kämmlinge und andere Abfall­seide) In Aufmachungen für Detailverkauf oder nicht für Detailverkauf




ad val. 7 %

155

Meterwaren:

5

Andere:

ex

  

Meterwaren mit mehr als 10 Gewichtsprozent Naturseide (inbegriffen Kämmlinge und andere Abfallseide)


ad val. 20 %

179

Strümpfe und Socken:

l

Aus Naturseide:

ex

  

Strümpfe aus Naturseide mit mehr als 10 Gewichtsprozent Seide


ad val. 18 %

180

Gestrickte und gewirkte Unterkleidung:

l

mit Hauptstoff aus Naturseide

ad val. 18 %

250

Platten und Bleche, auch kanneliert oder gebogen, Stangen und Bolzen sowie rohe gezogene Röhren aus Zinn oder Zink; Draht, roh, gewalzt aus Blei, Zinn, Zink, Kupfer, Bronze, Messing oder Gelbmetall sowie aus Aluminium

ex

  

Draht, roh, gewalzt aus Bronze oder Messing

zollfrei

349

Uhren und Armbanduhren, auch Uhrenschalen und Teile davon

ex

  

Uhren und Armbanduhren aus iregendwelchem Material (Edelmetalle inbegriffen)


ad val. 7,5 %

Note

Diese Position schliesst in Broschen, Ringen, usw.
eingefügte Uhren und Armbanduhren sowie die mit Perlen, Edelsteinen oder Halbedelsteinen (natürliche, synthetische oder wiederhergestellte) oder deren Imitation geschmückte Uhren und Armbanduhren nicht ein.

Briefwechsel vom 31. Oktober 1958

Übersetzung2

Dänische Delegation beim GATT

Genf, den 31. Oktober 1958

Herr Präsident,

Ich beehre mich, den Empfang Ihres Schreibens folgenden Wortlautes, vom 31. Oktober 1958, anzuzeigen:

«Anlässlich der heute zu Ende gegangenen Zolltarifverhandlungen, hat die schweizerische Delegation folgende Erklärung abgegeben:
Die schweizerischen Behörden geben den dänischen Behörden die Versicherung ab, dass die Einfuhrzölle inkl. Veterinärtaxen die nachstehend angeführten Globalbeträge nicht überschreiten werden:

Fr.

ex 0301.10

Lebende Forellen

15.—

ex 0301.10

Tote Forellen

28.—

0301.20

Meerfische

13.50

0302.10

Fische, gesalzen

15.—

ex 0303.40

Tintenfische

18.—­

ex 0303.40

Andere

lebend

73.—

tot

83.—

1602.20

Dosenschinken

85.­—

ex 1605.01

Muschel

43.—

Die Veterinärtaxe beträgt jedoch Fr. 1.50 im Minimum pro Sendung für jede der vorstehend aufgeführten Positionen (lebende Forellen ausgenommen). Die die Reglementierung des Fleischmarktes betreffende Taxe gemäss der heutigen schweizerischen Gesetzgebung ist im Ansatz von Fr. 85.– für die Position Nr. 1602.20 «Dosenschinken» nicht inbegriffen.
Ich bitte Sie, mir Ihr Einverständnis mit dem Vorstehenden bestätigen zu wollen.»

Ich habe die Ehre, Ihnen mein Einverständnis mit dem vorstehenden Text zu bestätigen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Der Präsident
der dänischen Delegation:

Gundelach

2 Der Originaltextfindet sich unter der gleichen Nummer in der französischen Ausgabe dieser Sammlung.