0.353.962.3Nicht löschen bitte "1 " !! (Stand am 5. November 1999)
0.353.962.3
über die Weitergeltung
des schweizerisch‑britischen Auslieferungsvertrages
vom 26. November 1880 zwischen der Schweiz und Pakistan
In Kraft getreten am 28. November 1955
Mit Notenaustausch vom 11. Dezember 1954/28. November 1955 ist zwischen der Schweiz und Pakistan die Weitergeltung des schweizerisch‑britischen Auslieferungsvertrages vom 26. November 18802, in der Fassung vom 29. Juni 19043, und des Zusatzabkommens vom 19. Dezember 19344, im gegenseitigen Verhältnis festgehalten worden.