Die Kosten der gemeinsam auszuführenden Bauten sind wie folgt veranschlagt:
A. Fussacher‑Durchstich
| a. | Eigentliche Baukosten: | Fr. | Fr. |
| 1. | Grundeinlösung und Expropriation | 1 100 000 | |
| 2. | Grundaushebung und Dammherstellung | 2 330 000 | |
| 3. | Uferschutz | 1 580 000 | |
| 4. | Wiederherstellung der Strassenkommunikationen | 500 000 | |
| 5. | Eröffnung und Gangbarmachung des Durchstiches | 200 000 | |
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Zusammen | 5 710 000 |
| b. | Hierzu kommen: | | |
| 1. | Bauaufsicht und Regie | 350 000 | |
| 2. | Erhaltung der Werke während der Bauzeit (6 Jahre) | 138 000 | |
| 3. | Unvorhergesehenes | 240 000 | |
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Zusammen | 728 000 |
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Total | 6 438 000 |
B. Zwischenstrecke
| 1. | Vorsetzen der Wuhre | 400 000 | |
| 2. | Eventuelle Flutöffnungen | 43 000 | |
| 3. | Entlastung des Flussbettes | 150 000 | |
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Total | 593 000 | |
C. Diepoldsauer‑Durchstich
| a. | Eigentliche Baukosten: | | |
| 1. | Grundeinlösung und Expropriation | 840 000 | |
| 2. | Grundaushebung und Dammherstellung | 5 000 000 | |
| 3. | Uferschutz | 1 620 000 | |
| 4. | Wiederherstellung der Strassenkommunikationen | 477 000 | |
| 5. | Eröffnung und Gangbarmachung des Durchstiches | 290 000
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Zusammen | 8 227 000 |
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| b. | Hierzu kommen: | Fr. | Fr. |
| 1. | Bauaufsicht und Regie | 350 000 | |
| 2. | Erhaltung der Werke nach der Bauzeit (6 Jahre) | 222 000 | |
| 3. | Unvorhergesehenes | 370 000 | |
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| 942 000 |
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Total | 9 169 000 |
Ad 5 ist folgendes zu bemerken: In dem Posten von Fr. 290 000 ist ein Betrag von Fr. 90 000 enthalten für Auspumpen der Gewässer des Diepoldsauer‑Territoriums während der Zeit, welche der Eröffnung des Durchstiches unmittelbar vorangeht. | |
D. Obere Strecke | Fr. | Fr. |
Vorsetzen der Wuhre | 360 000 | |
Rekapitulation
| a. | Eigentliche Baukosten: | | |
| 1. | Die Durchstiche | (A) | 5 710 000 | |
| | | (C) | 8 227 000 | |
| 2. | Zwischenstrecke | (B) | 593 000 | |
| | Obere Strecke | (D) | 360 000 | |
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Total | 14 890 000 |
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| b. | Hierzu kommen: | | |
| 1. | Bauaufsicht und Regie | 700 000 | |
| 2. | Erhaltung der Bauobjekte nach der Bauzeit, im ganzen 6 Jahre | 360 000
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| 3. | Unvorhergesehenes | 610 000 | |
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Total | 1 670 000 |
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Somit Gesamtbetrag | 16 560 000 |
Hierbei ist zu bemerken, dass die Erhöhung der neuen Kostenvoranschläge gegenüber dem im Staatsvertragsentwurfe angegebenen Betrage nur ganz unwesentlich auf die eigentlichen Baukosten entfällt. Der Mehrbetrag rührt zum grössten Teil davon her, dass:
- 1.
- für Bauaufsicht und Regie ein zu kleiner Betrag aufgenommen,
- 2.
- für die Erhaltung der gemeinsamen Werke nichts eingestellt, und dass
- 3.
- zur Anlage einer Reserve für nicht voraus zu bestimmende Ereignisse eine Summe von zirka 4 % der Baubetreffnisse beider Durchstiche eingesetzt worden ist.
Um nun die jährlich von den beiden Regierungen auszuzahlenden Raten feststellen zu können, war die Aufstellung eines generellen Bauprogrammes durchaus notwendig, wobei ausdrücklich bemerkt wird, dass der Rheinregulierungs‑Kommission volle Freiheit in der Bestimmung der Reihenfolge der auszuführenden Bauten belassen werden soll.
Hierbei ergab sich aber sofort das Bedürfnis, die Bauzeit von 12 Jahren auf 14 Jahre auszudehnen, wobei jedoch die Anzahlungen wie im Staatsvertragsentwurfe auf 12 Jahre verteilt bleiben sollen, so dass die Jahresrate auf Fr. 1 380 000, somit auf Fr. 690 000 für jeden Staat, angesetzt werden muss.
Die Gründe hierfür sind folgende:
Die Beträge für die Grundeinlösungen beider Durchstiche sind so bedeutend, dass hierfür in den zwei ersten Baujahren beinahe die vollen Jahresraten in Anspruch genommen würden und dann nichts mehr für die eigentlichen Bauarbeiten übrig bliebe. Es müssen deshalb die Grundeinlösungen auf drei Jahre verteilt werden.
Nun muss aber auch für die Ausführung des untern Fussacher‑Durchstiches in den ersten Jahren eine möglichst grosse Summe zur Verfügung stehen, wozu später noch gewisse Beträge für die Zwischenstrecke hinzukommen; dies ist durchaus notwendig, um den Fussacher‑Durchstich in der vorgesehenen Zeit, das ist im sechsten Jahre, zu eröffnen und die für die Eröffnung des Diepoldsauer‑Durchstiches erforderliche Vorflut zu schaffen.
Jedem Baue in schwierigem wasserreichem Terrain hat eine tiefgründige Entwässerung voranzugehen. Im Gebiete des Diepoldsauer‑Durchstiches, wo der Boden, wie hier wiederholt wird, aussergewöhnlich schlecht ist, wird daher nach erfolgter Grundeinlösung sofort und gleichzeitig mit dem Beginn der Arbeiten am untern Fussacher‑Durchstiche ein Entsumpfungsgraben ausgehoben werden, welcher sukzessive zu erweitern und zu vertiefen ist.
Dieser Arbeit noch vorausgehend wird der schweizerische unterrheintalische Binnenkanal begonnen und mit aller Energie zur Ausführung gelangen müssen. Derselbe wird vermöge seiner weit tiefer liegenden Sohle die eigentliche Entwässerung des vorgenannten Terrains und zugleich das Schliessen der Wuhr‑ und Dammlücken beim Zapfenbache am obern Ende des Diepoldsauer‑Durchstiches ermöglichen, wodurch die grosse Gefahr einer Zerstörung der Arbeiten daselbst beseitigt wird.
Die ausserordentlich tiefe Lage der neben und unterhalb befindlichen Ortschaften gebietet ganz besonders die allergrösste Vorsicht in der Bauausführung.
Das gleiche Verfahren ist auch auf österreichischem Gebiete notwendig, indem der Binnengewässerkanal daselbst ebenfalls der Entwässerung des obern Teiles des Fussacher‑Durchstiches dienen muss und die Ableitung der Dornbirner‑Ach eine Vorbedingung zur raschen Ausführung derselben ist.
Sobald dann die notwendige Vorflut geschaffen sein wird, sollen die Arbeiten am Diepoldsauer‑Durchstich begonnen und mit aller Energie betrieben werden, so dass dessen Eröffnung in der Niederwasserperiode des elften Baujahres stattfinden kann, worauf die Vorsetzung der Wuhre in der Strecke oberhalb dem Diepoldsauer‑Durchstich und die Ausbildung des Flussgerinnes erfolgen wird.
Dieses kurz skizzierte Bauprogramm entspricht einer technisch richtigen Aneinanderreihung der Arbeiten, wobei die einzelnen Bauobjekte mit tunlichster Beschleunigung, aber ohne Überstürzung, ausgeführt werden und noch besonders das Bestreben waltet, mit den jährlichen Anzahlungen auszukommen.
In Berücksichtigung aller vorerwähnten Vorkommnisse ist die technische Subkommission daher im Falle, folgende Anträge zu stellen:
Bei alt Artikel 2, neu Artikel 1:
Auf Kosten der Schweiz allein wird ferner ausgeführt werden:
Der zu der Ableitung der Tag‑, Sicker‑ und Grundwässer des DiepoldsauerTerritoriums erforderliche Kanal.
Bei Artikel 5 alt, jetzt neu Artikel 7 nach c:
im Falle sich die Notwendigkeit herausstellen sollte, behufs intensiverer Geschiebeführung eine weitere Konzentrierung des anfangs zweiteilig angelegten Rheinprofils durchzuführen, erklären sich alle Teile bereit, einer solchen nach gemeinsamer Prüfung der Verhältnisse nachträglich zuzustimmen.
Bei Artikel 6 alt, jetzt neu Artikel 4:
Die Bauzeit für die Durchführung der gemeinsamen Werke wird auf 14 Jahre festgesetzt, und es sind die im Artikel 1 angeführten Herstellungen an beiden Durchstichen im ersten Baujahre nach erfolgter Ratifikation dieses Vertrages gleichzeitig zu beginnen und derart zu fördern, dass der Fussacher‑Durchstich längstens im sechsten Baujahre, der Diepoldsauer‑Durchstich nach erfolgter Ausbildung der Zwischenstrecke und Beschaffung der nötigen Vorflut im elften Baujahre eröffnet werden kann.
Zu diesem Zwecke sind auch die Arbeiten auf der Zwischenstrecke tunlichst frühzeitig zu beginnen und nach Massgabe der sich vollziehenden Ausbildung des vertieften, regelmässigen Bettes in der Weise fortzusetzen, dass die durch den Fussacher‑Durchstich zu erwartende Wirkung zur baldigsten Ausbildung des regulären Bettes in dieser Zwischenstrecke ausgenützt wird.
In ähnlicher Weise soll auch die Normalisierung der Flussstrecke vom Diepoldsauer‑Durchstich aufwärts durchgeführt werden, wobei jedoch auf tunlichste Regulierung der Geschiebeführung zu sehen ist.
In alt Artikel 8, jetzt Artikel 6, ist die Summe auf | Fr. 16 560 000 |
zu erhöhen und die Jahresraten auf | Fr 690 000 |
Wien, am 16. November 1892.
| A. v. Morlot |
| Arth. Oelwein |
| J. Schrey |
| J. Wey |